Zur Entwicklung in den neuen Ländern
Berichte über den Umweltschutz in den neuen Ländern vermitteln derzeit oftmals den Eindruck, überall müsse saniert werden und der Umweltschutz dort sei eine brisante Mischung aus erdrückenden Erblasten, wirtschaftlichem Chaos und administrativer Unzulänglichkeit. Dabei wird leicht übersehen, daß die Grundlagen für eine aktive Umweltpolitik mit dem Einigungsvertrag bereits gelegt sind.
Ob diese Grundlagen allerdings dem umweltpolitischen Auftrag des Einigungsvertrages gerecht werden, erscheint zweifelhaft. Überdies nährt der Begriff "Umweltsanierung" Illusionen über die Wiederherstellbarkeit von Natur und Landschaft. Im Folgenden soll dies skizzenhaft dargelegt werden, wobei sich der Thesen-Charakter sowohl aus der gebotenen Kürze der Ausführung als auch aus der andauernden Entwicklung in den neuen Ländern ergibt.
Der Auftrag des Einigungsvertrages
Von "schwierigen Aufgaben und (einer) großen Herausforderung" sprachen die Umweltminister von Bund und Ländern als sie im November 1990 zu ihrer ersten Konferenz im vereinigten Deutschland zusammenkamen. Die "Deklaration" zum "Umweltschutz im geeinten Deutschland" beginnt nicht etwa mit politischen Erfolgsmeldungen und Erklärungen, sondern mit eben dieser vorsichtigen und eher skeptischen Formulierung.