Ausgabe Januar 1993

Atomwaffen und Atomwaffensperrvertrag.

Ein Tagungsbericht

Im Jahre 1995 steht eine wichtige Frage auf der internationalen Tagesordnung: Wird der sogenannte Atomwaffensperrvertrag ("Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen" - im folgenden NV-Vertrag) nach seinem Artikel X um eine begrenzte oder unbegrenzte Zeit verlängert oder aber läuft er aus? Diese Frage wird auf der im Jahre 1995 stattfindenden Verlängerungskonferenz entschieden werden, um deren Verhandlungsmandat und Tagungsort seit langem hinter den Kulissen zwischen den Atommächten und den Nicht-Atomwaffenstaaten gerungen wird. Auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (Rußland, Ukraine, Weißrußland, Kasachstan) befinden sich große Arsenale von Nuklearwaffen, deren Kontrolle zumindest ungeklärt ist; spaltbares Material und Nukleartechniker drängen nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion offenbar auf die Märkte und Schwarzmärkte - der Nicht-Nuklearstaaten.

In Konfliktregionen (Naher Osten einschließlich Israel, Indien/Pakistan, Argentinien/Brasilien, Libyen, Iran, Nord- und Südkorea etc.) besteht die Gefahr, daß "nukleare Schwellenländer" eigene Atomwaffen entwickelt haben und entwickeln, um damit "Politik" zu machen oder gar diese Waffen in Konflikten einzusetzen.

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