Am 9. August 1931 wurden am Bülowplatz in Berlin zwei Polizisten erschossen, aus dem Hinterhalt und aus politischen Motiven. Der Täter, Erich Mielke, wurde 60 Jahre später vor Gericht gestellt, am 26. Oktober 1993 zu sechs Jahren Haft verurteilt, und am 10. März 1995 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren: Erich Mielke, 83, bleibt in Haft. Am 13. Oktober 1943 wurden in Caiazzo bei Neapel 15 Frauen und Kinder auf bestialische Weise umgebracht, aus niedrigen Motiven, unter dem Vorwand der sogenannten "Bandenbekämpfung". Der Haupttäter, Wolfgang Lehnigk-Emden, wurde 50 Jahre später vor Gericht gestellt. Am 1. März 1995 (eine Woche vor dem Mielke-Beschluß) entschied der BGH in letzter Instanz: Wolfgang Lehnigk-Emden, 72, bleibt für den Rest seiner Tage ein freier Mann. Zwei Täter, ein Gericht, zwei Urteile, zweierlei Maß. Und das scheint ja auch nur zu verständlich. Der eine der beiden Täter, Erich Mielke, wurde ein führender Mann des SED-Staates, Chef der gefürchteten Stasi. Für seine Taten in diesem Amt kann man ihn wahrscheinlich nicht bestrafen, aber dann doch wenigstens für eine andere, liege sie auch lange zurück. Der zweite Täter, Wolfgang Lehnigk-Emden, wurde nach seiner Mordtat Architekt, SPDRatsherr, Karnevalspräsident kurz: ein geachtetes Glied unserer Gesellschaft, ein Honoratior.
Kein deutscher Spielfilm hatte in der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte eine derartige Wirkung wie »Die Mörder sind unter uns«. Er spiegelt die Dramatik der Lage der Kriegsheimkehrer und der deutschen Gesellschaft insgesamt nach Kriegsende.