Ausgabe Juni 1996

Aufwind für regenerative Energien

Auswirkungen des Stromeinspeisegesetzes

Am 7. Dezember 1990 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz", kurz Stromeinspeisungsgesetz, beschlossen. 1) Ziel des Gesetzes war es, durch eine gesicherte und deutlich erhöhte Vergütung für Strom aus regenerativen Energien diese Technologien zu fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur CO2-Reduktion zu leisten. Das Gesetz legt fest, in welcher Höhe Energieversorgungsunternehmen (EVU) privaten Stromerzeugern den selbsterzeugten Strom vergüten müssen. Der Vergütungssatz berechnet sich nach dem Durchschnittserlös je Kilowattstunde für Stromlieferungen a n a l l e Endverbraucher. Maßgeblich ist dabei das vorletzte Kalenderjahr. Für Strom aus Sonne und Wind haben die EVU nunmehr 90% dieses Durchschnittserlöses zu zahlen, für Strom aus Wasserkraft und Biomasse sowie bei Deponie- und Klärgasanlagen beträgt der Satz 80% 2) bei Anlagen bis 500 kW, für größere Anlagen 65%. Vom Bundeswirtschaftsministerium wird der maßgebliche durchschnittliche Erlös für 1995 mit 19,2 Pf/kWh (1994: 18,81 Pf/kWh, 1993: 18,41 Pf/kWh) angegeben.

Juni 1996

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