Ausgabe März 1996

Rentenstrafrecht

Politisch motivierte Eingriffe in ostdeutsche Renten- und Versorgungsansprüche

Der Rentenkasse droht ein Milliardenloch. Und zu den Versuchen des Bundessozialministers, es zu stopfen, gehört die geplante langsamere Angleichung der Ostrenten. "Deutschland wächst zusammen, die Renten wachsen mit." Das war einmal - ein Wahlkampfslogan. Viele Menschen in Westdeutschland können dennoch an der Absicht der Bundesregierung nichts Verwerfliches erkennen. Gelten die Ost-Rentner in den alten Bundesländern doch vielfach als "Gewinner der Einheit". Jetzt müssen, so die scheinbar selbsterklärende Vorgabe Norbert Blüms, eben alle ihre Ansprüche reduzieren. Es ist kein Geld da - und schon gar nicht, so darf man annehmen, für jene, denen ihre erworbenen Rentenansprüche unter Hinweis auf politische Funktionen bzw. "staatsnahe" Tätigkeiten in der DDR aberkannt wurden. Am 21. Juni 1991 beschloß der Bundestag das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG), das mit seinen ersten Regelungen am 1. August 1991 in Kraft trat.

Sein Sinn und Ziel sollte es sein, ein einheitliches Rentenrecht in der Bundesrepublik zu schaffen und die Finanzierbarkeit der Rentenversicherung für kommende Jahre zu sichern. Schon im Ausarbeitungsprozeß des Gesetzes war es zu politischen und juristischen Kontroversen gekommen. Bei der Anhörung im Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik des Bundestages am 16. und 17.

März 1996

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