Die Rechtslage aus tschechischer Sicht
In der "Deutsch-Tschechischen Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung" vom 20. Dezember 1996 (Wortlaut in "Blätter", 2/1997, S. 247-249) heißt es, daß "jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflichtet bleibt und respektiert, daß die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat." Die parlamentarische Behandlung der Erklärung war in Bonn wie in Prag bekanntlich überschattet von der Unmöglichkeit, sich auf eine Präambel zu verständigen, die den Respekt vor der anderen Auffassung zusätzlich festschreibt. Eine repräsentative tschechische Sicht der kontroversen Rechtslage vermittelt der nachstehende Beitrag. Professor Samalik, Mitunterzeichner der Charta 77, gehört zu den führenden Rechtswissenschaftlern der Tschechischen Republik. Vgl. zum Thema auch den Beitrag von Alena Wagnerov in "Blätter", 2/1997 S. 143-148. D. Red.
Die Zwangsaussiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei, rechtlich gestützt auf die Beschlüsse des Potsdamer Abkommens und die durch eine Provisorische Nationalversammlung als Gesetzesakte legitimierten sogenannten Benesch-Dekrete, 1) ist von dem Ziel der Anti-Hitler-Allianz, der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands, nicht zu trennen.