Ausgabe November 1997

Europol-(k)ein Sonderfall

Innerhalb einer einzigen Woche wurde die Europol-Konvention durch den Innen- und Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages gepeitscht. Sachverständigenanhörung? Fehlanzeige! Der federführende Innenausschuß gar hielt es nicht für nötig, sich mit dem Aufbau der Europäischen Polizeibehörde länger als eine Viertelstunde zu befassen. Das Parlament wiederum konnte nur zwischen Ja und Nein wählen. Dieses Verfahren war dem Ansehen des Bundestages nicht eben zuträglich. Und es liegt nahe zu fragen, inwieweit das mit dem Gegenstand selbst zu tun hatte - und welches Licht der Vorgang auf die europäische Integration im Bereich Innen und Justizpolitik wirft. Es waren nicht nur die "obligatorischen Bedenkenträger" in Sachen Bürgerrechte aus den Reihen der FDP - Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - und die zwangsläufig auf den Plan gerufenen Datenschützer, die energisch Widerspruch anmeldeten. Auch der Generalbundesanwalt und der Deutsche Richterbund haben die Europol-Konvention (in Teilen) deutlich kritisiert.

Europol wird weder vom Europäischen Parlament, noch den nationalen Parlamenten der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten, weder von der Justiz, noch von der demokratischen Öffentlichkeit kontrolliert werden können, sondern mehr oder weniger nur sich selbst Rechenschaft ablegen müssen.

November 1997

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