Ausgabe November 1997

Im Zweifel gegen die Freiheit?

Von den derzeit tonangebenden innenpolitischen Profis der Bundespolitik ist jene verräterische Offenheit natürlich nicht zu erwarten, mit der der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Mecklenburg-Vorpommern, Reinhardt Thomas, seine Version von Grundgesetztreue zum Besten gibt. Als es ihm darum ging, die von der schwarz-roten Landesregierung eingebrachte Polizeigesetznovelle gegen den berechtigten Vorwurf massiver Grundrechtseingriffe und "multipler" Verfassungswidrigkeit zu verteidigen, hatte er jovial und in frappierender Offenheit den Gegnern des neuen Polizeigesetzes konzediert, es sei "klar", daß der, "der nur die Sicht des Grundgesetzes vertritt, schon zu anderen Auffassungen kommen kann".

So bleibt der einstmalige CSU-Minister, der bekanntlich in gekonnter Manier des Carl Schmitt einmal meinte, er könne doch nicht dauernd mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, eher die Ausnahme, die die Regel bestätigt, daß derart verräterische Ausrutscher von den im politischen Geschäft gewieften Innen- und Rechtspolitikern in Bonn kaum zu erwarten sind. Derzeit versuchen diese vielmehr den Eindruck zu vermitteln, die Notwendigkeit und Legitimität gravierender Grundrechts und Verfassungseingriffe, wie die, die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.

November 1997

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