Intensiv wie auf kaum einem anderen Politikfeld hat die alte Bundesregierung in die Finanzmärkte hineinregiert. Bis kurz vor Toresschluß griff sie regulierend und deregulierend ein, um den Finanzplatz Deutschland, so ihre erklärte Intention, weltmarktfähig zu machen. Dabei blieb sie einerseits dem Machtnetz der dominierenden Großbanken sowie dem spezifisch deutschen Universalbanksystem verpflichtet, andererseits aber widersprüchlich verstrickt in die eigene neoliberale Ideologie, in Forderungen von den Sozialflügeln der christlichen Parteien, aber auch in konzernfreundliche Positionen des meist zuständigen Ressorts im Bundesjustizministerium unter dem liberalen Rainer Funke. Zugleich war die Regierung gefordert durch verbraucherfreundliche Vorgaben aus Brüssel. Im Endeffekt ist die Modernisierung des Finanzplatzes in mancher Hinsicht durchaus gelungen. Beispielsweise entspricht die erlaubte Produktpalette auf dem Wertpapiermarkt nun dem internationalen Standard. Trotzdem hinterließ die Ära Kohl der neuen rot-grünen Koalition ein problematisches Erbe.
1997 hatten die gesetzgebenden Körperschaften die S e c h s t e N o v e l l e d e s K r e d i t w e s e n g e s e t z e s (KWG) verabschiedet. Die Mehrzahl der neuen Bestimmungen, die allesamt auf drei Richtlinien der Europäischen Union basieren, trat 1998 in Kraft.