Erfahrungen mit kleinen Lauschangriffen
Der "Große Lauschangriff", die Abschaffung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu Überwachungszwecken, hat schließlich doch noch für Aufmerksamkeit und Aufregung gesorgt. Dabei stellt dieses Projekt "nur" einen konsequenten Abschluß der seit Beginn dieser Legislaturperiode betriebenen Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden dar. Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt wurden seit 1995 die Überwachungsmöglichkeiten öffentlicher und interner Kommunikationsnetze ausgeweitet - eine Entwicklung mit weitreichenden Folgen für die Informationsgesellschaft; auch wenn die Presse h i e r b e i offenbar eher selten begreift, was es für die (eigene) Freiheit bedeutet. Daß die Telekom auf Anforderung der Sicherheitsbehörden bei einem "Zielsuchlauf im digitalen Festnetz" die Datensätze aller Kunden daraufhin durchsucht, ob diese eine verdächtige Telefonnummer angewählt haben 1), dafür findet sich bestensfalls noch Platz in der Rubrik Vermischtes. Medienberichte über die Speicherung der von allen angeschalteten Handys abgegebenen Positionsdaten durch die Swisscom und deren Weitergabe an Sicherheitsbehörden auf Anfrage 2) führen oft nur noch zu der Reaktion, wer Überwachung vermeiden wolle, dürfe eben kein Handy nutzen.