"Schuldig" lautete das Urteil im Prozeß gegen Maurice Papon. Schuldig wegen Mittäterschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Doch mit dem Strafmaß von nur zehn Jahren wirkt das Urteil eher apologetisch als salomonisch. Dem Gericht, und mit ihm einem Großteil der Öffentlichkeit, war nämlich aufgegangen, daß da der falsche Mann stand. Gesucht war ein Mensch, dem das Böse ins Gesicht geschrieben steht und der sich trotzig zu seinen Taten bekennt oder sich durch Ausflüchte verächtlich macht. Doch gefunden hatte man einen arroganten alten Mann, dessen Verbrechen darin bestand, ein Karrierist gewesen zu sein. Einerseits befand das Gericht ihn im Sinne der Anklage für schuldig, andererseits verhängte es nicht die mögliche Höchststrafe, nämlich lebenslänglich, ja nicht einmal die von der Staatanwaltschaft geforderten 20 Jahre Gefängnis. Er bekam nur die Hälfte - obwohl der Unterschied nicht sehr groß sein dürfte, da der Verurteilte 87 Jahre alt und sein Herz nicht mehr das beste ist.Ins Gefängnis muß er nicht vor Abschluß des Berufungsverfahrens. Das bedeutet, daß er wahrscheinlich nie die Strafe antreten wird.
Das Verfahren sollte die jüngere Generation über das Vichy-Regime und die Verwicklung Frankreichs in die Deportationen von Juden in die Todeslager aufklären.