Im Mittelpunkt rot-grüner Steuerpolitik steht das Ziel, die Steuerlast wieder sozial gerechter zu verteilen. Zugleich soll diese Politik der Entlastung der Masseneinkommen durch Steuersenkungen zur Stärkung der Binnenwirtschaft dienen. Bei der Umsetzung der geplanten Steuerreform in den drei Stufen 1999/2000/2002 wurde eine angesichts des Zeitdrucks wohl schwer vermeidbare, jedoch konsequenzenreiche Schrittfolge eingeschlagen: Am 18. Dezember 1998 stimmte nach der Billigung durch den Deutschen Bundestag der Bundesrat einem ersten Teilpaket zu. Damit wurden ab dem 1. Januar 1999 gleichsam über ein "Vorschaltgesetz" folgende Elemente der Steuerreform in Kraft gesetzt: Anhebung des Kindergeldes um 30 DM auf 250 DM pro Monat für das erste und zweite Kind; Erhöhung des jährlichen Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von 12365 DM/24730 DM (Alleinstehend/Verheiratet) auf 13067 DM/ 26134 DM; Senkung des Eingangsteuersatzes bei der Einkommenssteuer von 25,9% auf 23,9%. Allein die Erhöhung des Kindergeldes führt 1999 zur Mehrbelastung von Bund und Ländern mit 6,4 Mrd. DM.
Die geplanten Maßnahmen (vor allem) zur Finanzierung der Steuerausfälle über den Abbau von Steuervorteilen mit dem Ziel der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sollten dagegen erst mit dem eigentlichen Steuerentlastungsgesetz zum 1. April 1999 in Kraft treten.