Ausgabe August 1999

Erste Erfahrungen mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz

Vor gut eineinviertel Jahren, am 29. April 1998, ist das neue Energierecht in Deutschland in Kraft getreten. Damit waren nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch faktisch die Tage der Gebietsmonopole in der Stromwirtschaft gezählt. Seit diesem Zeitpunkt kann - zumindest in der Theorie - jeder Stromverbraucher seinen Versorger selbst wählen. Das Herzstück der Reform ist der sogenannte "offene Netzzugang" für Verbraucher und Versorger. Die Stromversorgungsunternehmen müssen die Bewirtschaftung ihrer Übertragungsnetze von ihren anderen unternehmerischen Aktivitäten trennen und als gesonderte Betriebsabteilung führen - mit eigener Bilanz und eigener Gewinn- und Verlustrechnung. Dies ist erforderlich, weil die Netzbetreiber ihre Netze anderen "diskriminierungsfrei" für Durchleitungen zur Verfügung stellen müssen. Die Kosten, die sie dafür in Rechnung stellen, dürfen nicht höher sein, als sie in vergleichbaren Fällen innerhalb des Stromversorgungsunternehmes selbst veranschlagt werden. Strom soll zur ganz normalen Handelsware wie Autos oder Stangenspargel werden. Der Weg zum Wettbewerb, wo jahrzehntelang Monopole die Branche bestimmt hatten, ist ein mühevoller und zum Teil sehr unübersichtlicher Prozeß.

August 1999

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