Am 31. August 1999 haben die Fraktionen von SPD und Grünen ihre Vorstellungen, durch Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt die Nettokreditaufnahme mittelfristig auf Null zurückzuführen, in einen Gesetzesentwurf gegossen und vorgelegt. 1) Er enthält all die Maßnahmen, mit denen vor allem die Rentner, Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosenhilfe belastet werden sollen. Aber auch für die Beamten schreibt man darin vor, die Besoldungserhöhung in den kommenden beiden Jahren auf die Inflationsrate zu beschränken. Damit wird der Rahmen der Lohnerhöhungen des öffentlichen Arbeitgebers gesetzlich präfixiert. Einen derartigen Eingriff in das Tarifsystem hat es bisher nicht gegeben. Die Bundesregierung stellt mit ihrem Entwurf eines "Gesetzes zur Sanierung des Bundeshaushalts" die Rückführung der Nettokreditaufnahme durch den Bund in den Mittelpunkt ihrer künftigen Finanz- und Wirtschaftspolitik.
Damit erfolgt gegenüber der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 eine Schwerpunktverschiebung der Finanzpolitik.