Ausgabe Mai 2000

Ächtung des Luftkrieges

Der Weltraum soll kriegs- und rüstungs frei bleiben: Dieser Konsens der Groß mächte des ausgehenden 20. Jahrhun derts gilt hoffentlich auch im 21. Jahr hundert weiter. Aber sind nicht auch die 510 Millionen Quadratkilometer Erdoberfläche und der darüber befindliche Luftraum Teilbereiche des Weltalls? Warum wird das Instrument der Luftkriegsführung weder moralisch noch politisch noch völkerrechtlich in Frage gestellt, ja noch nicht einmal (z.B. von der Wissenschaft) kritisch thematisiert, geschweige denn – wie z.B. Rauschgifte – geächtet, verboten oder gar unter Strafandrohung gestellt?

Diese Frage stellt sich mehr oder weniger bewußt den leidenden und trauernden Zeitgenossen, so jetzt auch den überlebenden Opfern des NATO-Luftkriegs gegen Jugoslawien. Schon seit mehr als hundert Jahren wird eine völkerrechtliche „Einhegung“ des Kriegführens angestrebt: 1899 und 1907 auf den beiden Haager Friedenskonferenzen, die jeweils ohne vorangegangene Kriege auf Einladung des russischen Zaren stattfanden, in den Genfer Konventionen von 1949 sowie in verschiedenen Teilabrüstungsschritten            wie      z. B.    dem Giftgasverbot von 1925, dem Atomtest stopp von 1963 und dem Landminenverbot der Ottawa-Konferenz von 1997.

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