Entscheidung der New Yorker Bundesrichterin Shirley Wohl Kram vom 7. März 2001 (Auszüge)
Ende Januar dieses Jahres wies die mit Sammelklagen gegen deutsche Banken befaßte US-Bundesrichterin Shirley Wohl Kram vom Distriktgericht New York darauf hin, daß sie Klagen von Holocaust-Opfern auf Entschädigung von Verlusten an Vermögen und Sachwerten nicht, wie von beiden Parteien beantragt, abweisen könne. Sie begründete dies mit der Tatsache, daß der der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" seitens der deutschen Wirtschaft zugesagte Fondsbeitrag in Höhe von 5 Mrd. DM noch nicht vollständig aufgebracht sei. Da diese Signale keine Auswirkungen auf die Zahlungsmoral der Wirtschaft hatten, der Fehlbetrag auch Anfang März noch 1,4 Mrd. DM betrug, lehnte Richterin Kram in ihrer Entscheidung vom 7. März eine Klageabweisung "zum jetzigen Zeitpunkt" ab. Neben der unsicheren Finanzierung der Stiftung gaben mögliche Nachteile für nicht an den Sammelklagen beteiligte NS Geschädigte den Ausschlag. Knapp eine Woche nach der Entscheidung der New Yorker Richterin teilte die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft mit, daß sie die zugesagten 5 Mrd. DM "beisammen" habe. Die Gründungsmitglieder würden ihren Beitrag aufstocken und eine Ausfallgarantie für ggf. entstehende Finanzierungslücken übernehmen. Eine Überweisung des Gesamtbetrags an die Bundesstiftung unterblieb allerdings.