Man erinnert sich. Ende 2000 schien das NPD-Verbot so gut wie beschlossen. Die im Bundestag vertretenen Parteien – von der CSU bis zur PDS – waren sich einig. Auf die paar Bedenkenträger, vor allem bei der FDP, aber auch (weniger) bei den Grünen, verzichtet man gerne und auf die (seien wir doch ehrlich: linksradikalen) BürgerrechtlerInnen erst recht, denn die haltens nur mit den Grundrech- ten und nicht mit der Ordnung. Letztlich könnte man auch auf das Verfassungsgericht verzichten, wenn man es nicht für das Verbotsurteil bräuchte. Das Gericht sollte die NPD verbieten müssen, bei so vielen Verteidigern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) und des Standortes Deutschland sollte ihm gar keine andere Wahl bleiben.
Seit Januar 2002 heißt es vorerst Ende der Vorstellung: Das Gericht hat die Akten beiseite geschoben und den für Februar geplanten mündlichen Verhandlungstermin abgesagt. Es zog die Not- bremse, nachdem ihm ein Beamter des Bundesinnenministeriums ohne Wissen des großen Chefs mitteilte, dass einer der vierzehn Zeugen aus der NPD, die es vernehmen sollte, ein V-Mann des Verfassungsschutzes war.
36 Jahre (in Worten: sechsunddreißig) hat Wolfgang Frenz auf beiden Schultern getragen – von 1959 bis 1995. Seine Arbeit für den Geheimdienst, für die er monatlich zwischen 600 und 800 Mark bekam, begann fünf Jahre vor der Gründung der NPD.