Die Zeit der materiellen Leistungen sei vorbei, eine moralische Verantwortung aber bleibe bestehen. In diese Worte fasste Graf Lambsdorff, Beauftragter der Bundesregierung bei den Verhandlungen über das Abkommen für NS Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter, bei der Verabschiedung des Stiftungsgesetzes den künftigen Kurs in Entschädigungsfragen. Größtes Problem bei der Durchsetzung dieser Politik schien der Klageschutz vor US-amerikanischen Gerichten zu sein. Deshalb wurde die Bundesregierung sogar beauftragt, dem Parlament halbjährlich hierüber zu berichten.
Aber es gab auch etliche andere Fragen, die offen geblieben waren und denentschädigungspolitischenSchlussstrich gefährdeten. Zu den aufsehenerregendsten gehörten die Forderungen griechischer NS-Opfer. Die Massakeropfer aus dem Dorf Distomo hatten sogar ein rechtsgültiges Urteil erwirkt, das die Bundesrepublik zur Zahlung von rund 28 Mio. Euro verpflichtete. Als Berlin sich mit Verweis auf das Prinzip der Staatenimmunität weigerte, das Urteil anzuerkennen, setzte ein zähes Ringen um die Eintreibung der Summe ein. Seinen viel beachteten Höhepunkt fand es im Versuch der Kläger, das Athener Goethe-Institut pfänden und versteigern zu lassen.