Ausgabe März 2003

Macht GATS krank?

Auswirkungen des multilateralen Dienstleistungsabkommens auf das deutsche Gesundheitssystem

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz des Jahres 1993 wurden in Deutschland erstmals Wettbewerbskonzepte als zentrale Steuerungsinstrumente in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt (Kassenwettbewerb). Seitdem ist die Idee einer „solidarischen Wettbewerbsordnung“ aus der gesundheitspolitischen Reformdiskussion nicht mehr wegzudenken. Wettbewerbskonzepte sollen dabei die Effizienzprobleme der Leistungsanbieter und die Finanzierungsprobleme der sozialen Krankenversicherung lösen. Eine begleitende Qualitätskontrolle der Gesundheitsdienstleistungen, so hofft man, könne zudem die Effizienz mit einer gesundheitlichen Effektivität verbinden.

Die ordoliberale Vision einer „solidarischen Wettbewerbsordnung“ bleibt jedoch von den Auswirkungen einer sich globalisierenden Ökonomie und eines sich internationalisierenden Staates nicht unberührt. Neben dem Europäischen Integrationsprozess1 sind hier insbesondere die Auswirkungen des multilateralen Dienstleistungsabkommens (GATS) zu berücksichtigen, das zur Zeit neu verhandelt wird. Während die Begrenzungen, welche die Europäische Integration den Strukturreformen im Gesundheitswesen setzt, von den wichtigen Akteuren (zum Beispiel den Krankenkassen) bereits wahrgenommen werden, sind die möglichen Auswirkungen des GATS hierzulande weitgehend unbekannt.

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