Im Zuge der hitzigen Debatte um steigende Ölpreise sind auch Steuern und Abgaben auf Pkw in den letzten Monaten verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. So schlug der bayerische Innenminister Günther Beckstein die Senkung der Mineralölsteuer vor, die durch die Einführung einer Autobahn- Vignette gegenfinanziert werden solle. Auf EU-Ebene versucht die EU-Kommission schon seit Jahren, Initiativen zu einer Umstrukturierung der Besteuerung von Pkw voranzubringen. Jetzt liegt dazu ein Richtlinienvorschlag vor. Den Kern Pkw-bezogener Steuern bilden drei Einzelsteuerarten: Zulassungssteuern, Kfz-Steuern und Kraftstoffsteuern. Nicht zu den Pkw-spezifischen Steuern zählen die Mehrwertsteuer auf den Kauf von Pkw und Treibstoff sowie die Pkw-Maut, die eine zweckgebundene Abgabe darstellt. Letztere werden daher im Folgenden nicht weiter behandelt.
Die 25 EU-Mitgliedstaaten besteuern die Zulassung, die Anschaffung, den Besitz und die Nutzung von Pkw sehr unterschiedlich.1 Bei der Registrierung von neuen Pkw einmalig fällige Zulassungssteuern werden in 17 Mitgliedsländern erhoben. Kfz-Steuern fallen (in 22 Mitgliedsländern) jährlich auf den Besitz von Pkw an. Der Kauf von Treibstoff (Benzin, Diesel) unterliegt in sämtlichen Mitgliedsländern einer Kraftstoffbesteuerung.