Steuerungerechtigkeit und deutsche Kleinstaaterei
Die spektakulären Ermittlungen gegen mehr oder weniger prominente Steuersünder im Fall Liechtenstein haben deutlich gemacht, dass eine konsequente Eintreibung von Steuern eine Menge Geld in die öffentlichen Haushalte spülen kann. Noch wichtiger aber ist der Umkehrschluss: Durch mangelhafte Steuereintreibung gehen dem Gemeinwesen derzeit Jahr für Jahr Milliarden verloren.
Das liegt keineswegs nur an der kriminellen Energie von Steuerhinterziehern. Es ist das System der Steuerverwaltung selbst, das derartige Ausfälle flächendeckend herbeiführt. Und es ist der politische Wille der Bundesländer, der dafür sorgt, dass sich dies nicht ändert.
In den vergangenen Jahren war es insbesondere der Bundesrechnungshof, der den Blick auf die Schwachstellen der deutschen Steuerverwaltung gerichtet hat. Seine Berichte gewähren einen Blick in Abgründe, wie sie sich sonst nur waghalsigen Bergsteigern auftun. In nüchternen Worten klingt das so: „Die Regeln der Finanzverfassung führen dazu, dass die Länder als Vollzugsebene kein ausreichendes Eigeninteresse daran haben, die Steuern vollständig und rechtzeitig zu erheben. [...] Die Steuergesetze werden gegenüber den Bürgern und Unternehmen nicht einheitlich angewendet. Damit ist keine Steuergerechtigkeit gewährleistet.