Ausgabe Februar 2009

Vom BKA zur Bundesstaatsschutzpolizei

Kaum ein Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre hat so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie die parlamentarische Auseinandersetzung um das „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“. 1 Einmal mehr wird bei einem Projekt der Sicherheitsgesetzgebung ein „deutsches FBI“, eine „Überwachungsbehörde mit unvorstellbarem Ausmaß“ und ein „Umbau der Sicherheitsarchitektur“ befürchtet. Die Sorge kommt nicht von ungefähr: Terrorismusbekämpfung bedient sich regelmäßig geheimdienstlicher Methoden und verlangt deshalb nach besonderer parlamentarischer, gesellschaftlicher und gerichtlicher Kontrolle.

Erklärtes Ziel des Gesetzes ist die Schließung angeblicher „Sicherheitslücken“ durch die Schließung einer „Zuständigkeitslücke“. Waren bislang allein die Polizeien der Bundesländer für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig, soll nunmehr auch das Bundeskriminalamt diesen Bereich abdecken. Nicht jede Zuständigkeitslücke zieht aber angesichts von nahezu 40 Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder auch tatsächlich eine Sicherheitslücke nach sich.

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