Ausgabe Januar 2012

Aktionismus statt Aufklärung: NPD-Verbot und Datensammelwut

Eher zufällig wurde am 4. November 2011 die größte rechtsradikal motivierte Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik aufgedeckt – nach über zehnjährigem Stochern im Nebel. Doch schon knapp drei Wochen später präsentierte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich am 21. November vor dem Innenausschuss eine ganze Serie von Maßnahmen, die er nun möglichst schnell – und geräuschlos – über die Bühne bringen möchte. Sie reichen von der Zentralisierung der Arbeit der Verfassungsschützer über die Verlängerung von Datenspeicherfristen bis hin zum Aufbau eines „Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechts“ und einer „Verbunddatei“, an denen Polizei und Geheimdienste aus Bund und Ländern beteiligt werden sollen. Und nachdem sämtliche Parteien und die zuständigen Landesinnenminister sich weitgehend einig sind, scheint auch einem neuen Anlauf für ein NPD-Verbot nichts mehr im Wege zu stehen.[1]

An eine „Abschaltung“ der V-Leute hingegen, die im Falle des Mördertrios völlig versagt haben, wollen weder die zuständigen Politiker noch die Chefs der Geheimdienste denken.Im Gegenteil:Dass der Verfassungsschutz V-Leute – „Quellen“ – brauche, sei gar keine Frage, erklärte der Präsident des Thüringer Landesamtes (LfV), Thomas Sippel, vor dem Innenausschuss.

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