Ausgabe Februar 2021

BDS-Debatte: Wider die falschen Eindeutigkeiten

Anhänger der BDS-Kampagne (Boycott, Divestment and Sanctions) aus ganz Europa protestieren mit einer Kundgebung vor dem Berliner Reichstagsgebäude erneut gegen den Beschluss des Bundestags von 17. Mai 2019

Bild: IMAGO / snapshot

Ende vergangenen Jahres sorgte ein Zusammenschluss mit dem sperrigen Namen „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ für Aufsehen und eine heftige Debatte. Die Initiative von Leiter*innen einiger der größten deutschen Kulturinstitutionen sowie Museen und Forschungsstellen zu Antisemitismus und jüdischer Geschichte richtet sich gegen den Bundestagsbeschluss „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ aus dem Jahr 2019. BDS ist das Kürzel für die propalästinensische Bewegung „Boykott – Desinvestitionen – Sanktionen“ gegen Israel. Der Bundestagsbeschluss definiert BDS umfassend als antisemitisch und setzt sich dafür ein, dass die Bewegung selbst und ihre Unterstützer*innen nicht in den Genuss öffentlicher Gelder und Räume kommen. Er hat, wie jüngst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes feststellte, allerdings keine rechtliche Verbindlichkeit.[1] Er ist vielmehr eine Meinungsbekundung des Parlaments. Jedoch hat der Beschluss einen starken Empfehlungscharakter, vergleichbar vielleicht mit staatlichen Verbraucherschutzwarnungen. Das empfinden viele als unangemessene Stigmatisierung einer heterogenen Bewegung, so etwa die jüdisch-palästinensisch-deutsche Initiative „Bundestag-3-für-Palästina“ (bestehend aus Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz), die gegen den Beschluss vor Gericht zog, oder eben die oben genannte Weltoffenheitsinitiative.

Februar 2021

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