Ausgabe Januar 2023

Streit ums Sorgerecht: Das umkämpfte Wechselmodell

(IMAGO / phototek / Ute Grabowsky)

Bild: (IMAGO / phototek / Ute Grabowsky)

Es ist eine schöne Perspektive – in einer heilen Welt. Wenn Eltern sich trennen und nach einer Lösung für die Erziehung der gemeinsamen Kinder suchen, kommt immer öfter das paritätische Wechselmodell ins Spiel, auch Doppelresidenzmodell genannt: Beide Eltern teilen sich die Kinderbetreuung möglichst gerecht auf; die Kinder verbringen jeweils gleich viel Zeit mit beiden Eltern. Das ist modern und passt in jenen Fällen, in denen sich die Eltern einvernehmlich einigen – und das Agreement auch über längere Zeit funktioniert. Vor allem muss dabei das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen, denn die Kinder sollten gut damit leben können und wollen; schließlich bedeutet es für sie in den meisten Fällen, wöchentlich die Wohnung zu wechseln. In Großstädten, wo Eltern nahe beieinander leben, gelingt dies besser als auf dem flachen Land mit weiten Wegen – oder wenn die Eltern ganz weit auseinander wohnen.

Sobald es aber im Zuge einer Trennung zu einem erbitterten Sorgerechtsstreit unter Beteiligung von Jugendämtern, Sachverständigen und Familiengerichten kommt, haben alle Involvierten meist schon verloren, allen voran die Kinder. Das gilt insbesondere, wenn der Vorwurf von Partnerschaftsgewalt im Raum steht. Dann sollte das Doppelresidenzmodell eigentlich von vornherein tabu sein – doch obwohl viele Expert*innen genau das fordern, um den Schutz von Frauen und Kindern sicherzustellen, ist seit Jahren eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten: Noch in den 1970er und 80er Jahren wurde in der Bundesrepublik Frauen im Trennungsfall nahezu immer das Sorgerecht zugesprochen. Doch seit den 1990er Jahren weht durch die Jugendämter und Familiengerichte ein anderer Wind. Organisierte Väterrechtler haben erfolgreich Lobbyarbeit betrieben und dafür gesorgt, dass ihr Petitum, „wenn ein Kind keinen Kontakt zu beiden Elternteilen hat, wird es schweren Schaden nehmen“[1], als Leitgedanke immer stärker auch den Schutz vor Gewalt überdeckt – zulasten betroffener Frauen und Kinder.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Auch die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die „partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung“ zu fördern, und will „insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.“[2] Zwar fordert auch sie, dass festgestellte häusliche Gewalt „in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen“ sei und die Istanbul-Konvention – das 2011 ausgearbeitete Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – „vorbehaltlos und wirksam“ umgesetzt werden soll. Doch in beiden Fällen klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander: Erst im vergangenen Oktober stellte ein Expertenausschuss fest, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland erhebliche Defizite aufweist.[3] Auch um die gerichtsfeste Feststellung von Partnerschaftsgewalt, insbesondere in Sorgerechtsstreitigkeiten, steht es schlecht. So häufen sich haarsträubende Fälle und richterliche Entscheidungen.

Haarsträubende Entscheidungen

Beispielhaft ist der Fall einer mit dem Tode bedrohten Frau in Sachsen-Anhalt, der „elterliche Entfremdung“ vorgeworfen wurde, nachdem sie in einem Frauenhaus Schutz gesucht hatte. Sie sollte deshalb ein Ordnungsgeld von 500 Euro zahlen. Der Beschluss wurde erst nach dem Einlegen weiterer Rechtsmittel vom Oberlandesgericht aufgehoben. Oder, zweites Beispiel, der Fall einer jungen Mutter aus Augsburg, die sich mit ihrem fünf Wochen alten Säugling in einer Eltern-Kind-Einrichtung in Görlitz befand: Ihr wurde unter Berufung auf das Augsburger Familiengericht unter Einsatz von Polizeigewalt ihr Kind entrissen, das sie gerade stillte – um es über eine Pflegefamilie zum Kindsvater zu bringen, von dem sie seit Beginn der Schwangerschaft getrennt war. Dieser hatte sie als psychisch instabil bezeichnet und von Wutausbrüchen berichtet. Sie erhebt den Vorwurf häuslicher Gewalt.[4] Wer sagt die Wahrheit? Das ist nie leicht zu entscheiden. Und doch lässt sich eine Tendenz ablesen: Im Streit zwischen zwei Elternteilen um die Sorge ihrer minderjährigen Kinder kommt es immer wieder zu fatalen Entscheidungen. Fakt ist: Gewichtige Stimmen betonen, dass es bei der Aus- und Fortbildung von Jugendamtsmitarbeiterinnen und Richtern gravierende Mängel gibt. Zu ihnen gehört der Hamburger Soziologe Wolfgang Hammer, der im April vergangenen Jahres die Studie „Familienrecht in Deutschland“[5] vorlegte. Basierend auf 1000 Fällen berichtet er darin, ideologische Vorstellungen von Behörden und Justiz würden dazu führen, dass man Kinder zu Unrecht von ihren Müttern trenne. Ein halbes Jahr später bilanzierte Hammer, der Wert seiner Studie bestehe vor allem darin, dass sie die Beweislage für ein verbreitetes Problem untermauere: Durch die Priorisierung des Wechselmodells werde selbst belegtes gewaltförmiges Verhalten der Väter ausgeklammert und die Kinder würden „mit staatlicher Gewalt den Vätern zwangszugeführt“. Und: „Es geht nicht mehr nur um Einzelfälle, sondern um Systemversagen“.

Dieses sieht auch der Merseburger Professor Heinz-Jürgen Voß gegeben, der aktuell im Auftrag des sächsischen Justizministeriums in einer Dunkelfeldstudie die Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt erforscht; die Ergebnisse sollen im Januar vorgestellt werden. Auch er glaubt, dass Forderungen nach beiderseitigem Umgang mit gemeinsamen Kindern in und nach Gewaltbeziehungen zuweilen mit einer neuen Gefährdung des Kindeswohls einhergehen. Betroffene Kinder könnten dadurch Gewalt in der Familie und ihren oft traumatischen Folgen erneut ausgesetzt werden, und auch Frauen würden so zu einem stetigen Kontakt mit ihrem gewalttätigen Ex-Partner gezwungen. Auf diese Weise könne es zu neuer Gewalt kommen, die aber oft recht gut verborgen werde. Voß sieht darin im Gespräch mit dem Autor ein großes Problem, das „politisch rasch angegangen werden sollte. Vor allem sollten aber zuständige Gerichte mutiger sein, das Sorgerecht nicht zu teilen, sondern es dem von Gewalt betroffenen Elternteil zusprechen.“

So weit geht Nina Weimann-Sandig explizit nicht. In ihrem Buch „Weil Kinder beide Eltern brauchen“ wirbt die Professorin an der Evangelischen Hochschule Dresden vielmehr leidenschaftlich für das Wechselmodell. Aber auch sie betont deutlich Einschränkungen: „Sind Eltern hochstrittig oder nicht in der Lage, eine strukturierte Kommunikation über das Alltagserleben ihrer Kinder zu führen, bietet sich das Wechselmodell nicht an.“ Und nach einer Trennung nach häuslicher Gewalt sei ohnehin „eine ganz andere Form der Beratung und Betreuung“ notwendig.[6]

»Der hat doch nur seine Frau geschlagen.«

Aber ist wenigstens dies Konsens bei Ämtern und Justiz? Das ist leider nicht der Fall, wie die Vorsitzende des Landesfrauenrats Sachsen-Anhalt, Eva von Angern, mit dem Zitat eines Mitarbeiters eines dortigen Jugendamts ausführt: „Na wieso, der hat doch nur die Frau geschlagen?! Deswegen ist er doch kein schlechter Vater.“ Von Angern, die auch Vorsitzende der Linksfraktion im Magdeburger Landtag ist, sieht die mangelhafte Zusammenarbeit von Justiz, Behörden und Institutionen als „deutschlandweites Problem“ an: „Weder die Istanbul-Konvention noch die Kinderrechtskonvention sind nach unserer Erfahrung Standardwerke in unseren Gerichten.“ Auch Weimann-Sandig fordert, dass ein Verdacht auf häusliche Gewalt in der Familie zwingend bei Umgangsregelungen berücksichtigt werden müsse: „Unmittelbare Gewalt gegen die Mutter ist immer auch mittelbare Gewalt gegenüber dem Kind.“[7] Solche Dinge zu sagen, löst allerdings nicht selten vehemente Gegenreaktionen von Väterrechtlern aus, die mit Kampagnen wie „Genug Tränen“ und dem Hashtag #KinderBrauchenBeideEltern die Debatte befeuern. Es ist eine sehr aktive Interessengruppe, wie Marie von Kuck in ihrem Deutschlandfunk-Feature „Ihre Angst spielt hier keine Rolle – wie Familiengerichte den Gewaltschutz von Frauen aushebeln“ vom vergangenen März beschrieben hat.[8]

Das von Väterrechtlern genutzte Schlagwort heißt „Eltern-Kind-Entfremdung“. Die Behauptung, Kinder bräuchten für eine gesunde Entwicklung ihre leibliche Mutter und ihren leiblichen Vater, sei „ein wesentliches Narrativ“ der Männer- und Väterrechtsbewegung, analysiert die Heinrich-Böll-Stiftung. Der Vorwurf einer vermeintlichen Eltern-Kind-Entfremdung werde „von Väterrechtlern, Anwält*innen und Richter*innen in Prozessen oft benutzt, um nach der Trennung eine Mutter als entfremdenden Elternteil anzuklagen“.[9] Ein Vater hingegen komme aus einem solchen Grund in den seltensten Fällen vor Gericht – obwohl es zahllose Fälle gibt, in denen alleinerziehende Mütter sich im Streit um Mitbetreuungspflichten und Unterhaltszahlungen verkämpfen müssen. Sie gehören zu den am stärksten von Armut Betroffenen. „Inwieweit bei diesen Klagen Frauenhass oder der Versuch, Missbrauchsgeschehen zu vertuschen, eine Rolle spielen, muss im Einzelfall untersucht werden“, fordern die Autor*innen.

Die Berliner Rechtsanwältin Asha Hedayati macht im Gerichtssaal ähnliche Beobachtungen. Obwohl viele ihrer Mandantinnen nur ihre Kinder vor weiterer Gewalt schützen wollten, würde ihnen oft „Entfremdung“ des Kindes vorgeworfen, „wenn sie sich nicht auf den Umgang mit dem gewalttätigen Ex einlassen wollten“.[10] Doch dass es geschlechtsspezifische Gewalt gibt, von der im Übermaß Frauen betroffen sind, wird von führenden Männerrechtlern, zumeist mit Verweis auf den eigenen spezifischen Fall, abgestritten – entgegen den Statistiken des Bundeskriminalamts und auch des Bundesfamilienministeriums, das festhält: „Es ist bekannt, dass Frauen ungleich schwerer und häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind als Männer.“

Heile-Familie-Ideal vs. Gewaltschutz?

Vor allem das von der Grünen-Politikerin Lisa Paus geführte Ministerium wird in den Kreisen der Väterrechtler äußerst argwöhnisch beobachtet. Auch die Ende November 2022 vom Bundeskriminalamt vorgestellte neue Statistik zu Partnerschaftsgewalt bestätigt die Tendenz auf dramatische Weise: 143 604 Fälle – darunter Bedrohung, Stalking, Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung – wurden gezählt; vier von fünf Opfern waren Frauen. Das Dunkelfeld ist laut BKA-Präsident Holger Münch noch erheblich größer. Vollendeten Mord und Totschlag gab es insgesamt 121mal, darunter 109 Femizide.[11]

Und dennoch finden auch in der FDP die Argumente der geschlechtsspezifische Gewalt leugnenden Männer-Lobby zumindest teilweise Widerhall. Seit‘ an Seit‘ mit dieser setzt sich die Partei für das paritätische Wechselmodell als Leitbild ein. Und 2021 kämpfte sie – mit Erfolg – dagegen, dass der Begriff „Femizid“, der die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet, in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Stattdessen verweisen FDP-Politiker*innen wie Karolin Preisler, die sich aus eigener erfolgreicher Erfahrung für das Wechselmodell stark macht, darauf, dass es auch nicht wenige männliche Opfer häuslicher Gewalt gebe. Preisler kritisiert zudem eine zu starke Polarisierung der Debatte. Die FDP würde „deutlich weniger geschlechtsspezifisch“ unterscheiden und stattdessen Geschlechtergerechtigkeit ganz neu denken. Allerdings betont auch sie: „Das Wechselmodell kann nur funktionieren, wenn es keine gravierende Gewalt gegeben hat.“ Und gibt vorsichtig zu, dass dieser Vorbehalt vereinzelt auch von Parteifreunden an der Basis nicht genug herausgestellt werde.

Dass mit Marco Buschmann nun ausgerechnet das FDP-geführte Justizministerium die Federführung für die von der Ampelregierung geplante Kindschaftsrechtsreform innehat, wird daher wohl noch für Streit innerhalb der Koalition sorgen. Noch steht nicht fest, wann genau die angekündigte Reform umgesetzt wird. Doch absehbar ist schon jetzt, dass Justizminister Buschmann den kritischer gesinnten Ministerinnen Lisa Paus (Grüne, Familie) und Nancy Faeser (SPD, Inneres) die eine oder andere Bitte nach nachhaltig verankertem Frauen- und Kinderschutz abschlagen wird.

Doch nur mit solchen Schutzmaßnahmen ließe sich wenigstens in Ansätzen sicherstellen, dass später in den Familiengerichten die gesamte Familienkonstellation tatsächlich berücksichtigt wird. Sollte dies misslingen, wäre das für die Frauen und Kinder, die hierzulande unter männlicher Gewalt leiden, fatal – so verlockend die Idee einer heilen Familie nach einer Trennung auch ist.

[1] So die Sozialarbeiterin und Aktivistin Carola Wilcke. Zit. nach Marie von Kuck, „Ihre Angst spielt hier keine Rolle“. Wie Familiengerichte den Schutz von Frauen aushebeln, www.hoerspielfeature.de, 15.3.2022.

[2] Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, Berlin 2021, S. 102.

[3] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in Deutschland, www.bmfsfj.de, 7.10.2022.

[4] Vgl. Matthias Meisner, Gewaltsame Inobhutnahme, www.taz.de, 31.10.2022.

[5] Wolfgang Hammer, Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme, www.familienrecht-in-deutschland.de/studie, April 2022.

[6] Nina Weimann-Sandig, Weil Kinder beide Eltern brauchen, München 2022, S. 92.

[7] Dies., Trennungsfamilien helfen: Weil Kinder beide Eltern brauchen, www.stadtlandmama.de, 1.11.2022.

[8] Marie von Kuck, a.a.O.

[9] Dorothee Beck, Thomas Gesterkamp, Andreas Kemper, Barbara Stiegler und Henning von Bargen, Antifeminismus auf dem Weg durch die Institutionen. Strategien und maskulistische Netzwerke, www.boell.de, 4.10.2021. Vgl. auch: Thomas Gesterkamp, Männerrechte oder rechte Männer? Wie Maskulinisten um Einfluss kämpfen, in: „Blätter“, 10/2021, S. 98-104.

[10] Vgl. Tweet vom 29.10.2022. Vgl. auch Moritz Aisslinger, Der Täter: Ihr Partner, www.zeit.de, 21.2.2021.

[11] Bundeskriminalamt, Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung – Berichtsjahr 2021, www.bka.de, 24.11.2022.

Aktuelle Ausgabe September 2025

In der September-Ausgabe plädiert Lea Ypi für eine Migrationsdebatte im Sinne der Aufklärungsphilosophie. Cinzia Sciuto fordert, der zunehmenden Aushöhlung des Völkerrechts mit einer entschiedenen Verteidigung desselben zu begegnen – und nicht mit Resignation und falschem Realismus. Für Georg Diez markieren die Kriegsverbrechen in Gaza und die fehlenden Reaktionen darauf einen Epochenbruch; sie stünden für nicht weniger als den Verrat des Westens an der Humanität. Herfried Münkler analysiert, wie Kriege historisch endeten und Friedenszeiten begannen und was das mit Blick auf den Ukrainekrieg bedeutet. Simone Schlindwein deckt auf, wie Russland junge Afrikanerinnen mit falschen Versprechen für die Kriegswirtschaft rekrutiert. Warum die grüne Digitalisierung ein Mythos ist und was der KI-Boom den Globalen Süden kostet, erläutern Ingo Dachwitz und Sven Hilbig. Und Eva-Maria Klinkisch sowie Markus Rieger-Ladich zeigen auf, wie Long Covid-Betroffene von der Gesellschaft und dem Gesundheitssystem systematisch ignoriert werden – und was dagegen zu tun ist. 

Zur Ausgabe Probeabo

Weitere Artikel zum Thema

Sheinbaum versus Trump: Glücksfall für Mexiko?

von Anne Haas

Ist es ein gutes Zeichen, heutzutage von US-Präsident Donald Trump gelobt zu werden? Diesen „Ritterschlag“ erhielten bisher nur männliche Rechtspopulisten wie Javier Milei, Nayib Bukele oder Jair Bolsonaro. Dass nun der als links geltenden mexikanischen Präsidentin Claudia Sheinbaum diese Ehre gleich mehrmals zuteilwurde, hat auch die internationale Presse bewegt.