Das uneingelöste Versprechen vom queerpolitischen Aufbruch

Bild: Weggeworfene Regenbogenflagge, Köln, 7.7.2018 (IMAGO / Ralph Peters)
Es war das Versprechen an queere Menschen in Deutschland: Als die Ampelparteien im Oktober 2021 ihren Koalitionsvertrag unterzeichneten, war von einem „queerpolitischen Aufbruch“ die Rede. Zwei rechtliche Reformen sollten diesem den Weg bereiten: Zum einen wollte die Ampel das diskriminierende Abstammungsrecht endlich zugunsten queerer Elternpaare reformieren und zum anderen das grundrechtswidrige „Transsexuellengesetz“[1] durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.
Doch knapp zwei Jahre später, nach der Hälfte der rot-grün-gelben Legislaturperiode, hat sich nur wenig getan. Ein Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz liegt zwar mittlerweile auf dem Tisch, bleibt allerdings umkämpft und enttäuscht die hohen Erwartungen von queeren Verbänden und Aktivist:innen. Die Reform des Abstammungsrechts wird derweil verschleppt, obwohl sich mehrere Klagen betroffener Familien beim Bundesverfassungsgericht stauen und der Druck auf eine politische Lösung damit steigt.[2] Solange aber queerpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht angegangen werden, widerspricht die aktuelle Rechtslage Grundrechten auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Lea Beckmann bezeichnet das noch immer geltende „Transsexuellengesetz“ und das Abstammungsrecht als „die größten legislativen Menschenrechtsprobleme für queere Menschen in Deutschland“.