Ausgabe April 2026

Arme Mieter, armes Klima: Reiches Heizungsgesetz

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, 13.3.2026 (IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

Bild: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, 13.3.2026 (IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

Gemeinsam mit der »Bild«-Zeitung machten CDU/CSU, AfD und selbst Teile der FDP gegen den vermeintlichen Habeckschen »Heiz-Hammer« der Ampel mobil: den Versuch, mit Vorgaben für die Wärmeversorgung einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Nun löst die schwarz-rote Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und schafft das »Heizungsgesetz« ab: Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche und Jens Spahn, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, beschwörten bei der Vorstellung der Pläne die »Freiheit«, die nun endlich im Heizungskeller wieder einzöge. 

War bislang geplant, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen verunmöglicht hätte, soll diese Regelung nun der Vergangenheit angehören und durch eine »Grüngasquote« ersetzt werden. Die Verantwortung für Klimaschutz wechselt damit die Seiten – nicht mehr der Heizungseigentümer muss sich darum kümmern, sondern der Versorger, der die Brennstoffe zur Verfügung stellt. Das klingt bequem für Verbraucher, ist aber potenziell eine enorme Kostenfalle und für den Klimaschutz ein Desaster. Mit der neuen Regel dürfte es der Bundesregierung schwerfallen, ein rechtssicheres Klimaschutzprogramm zu verfassen, es droht wiederholtes rechtswidriges Handeln durch den Staat.

Schauen wir uns zunächst die praktischen Tücken der geplanten Regelung an. Ab 2028 sollen Versorger dem Erdgasnetz sogenannte grüne Gase beimischen, die für das Klima besser sein sollen, weil sie der Atmosphäre kein zusätzliches CO2 hinzufügen. Die Quote für bestehende Heizungen liegt zunächst bei einem Prozent, sie soll steigen, doch wie stark, ist bislang völlig unklar. Der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen wird künftig nicht mehr reguliert, er ist unbegrenzt möglich. Wer aber auf diese Technologie setzt, muss einen Tarif mit »grünen« Anteilen nachweisen. 2029 sollen dies zehn Prozent sein, auch hier sind Steigerungen vorgesehen und auch hier bleibt die Ausgestaltung unklar. In genau diesen Steigerungsstufen lauern aber enorme Kosten.

Wir reden hier über Champagner, der künftig zum Frühstück gereicht werden soll. Bei sogenannten grünen Gasen handelt es sich um Biogas oder Wasserstoff. Vor allem Letzterer ist bislang nur sehr begrenzt verfügbar, was ihn teuer macht. Aber auch Biogas steht nicht in Unmengen zur Verfügung. Es entsteht in speziellen Anlagen, in denen Abfälle, Reststoffe aus der Landwirtschaft, Mist oder auch eigens dafür angebaute Pflanzen vergoren werden, Mais zum Beispiel. Der Anteil dieser extra für die Biogasproduktion angebauten Pflanzen ist jedoch in Deutschland begrenzt und wird durch den sogenannten Maisdeckel sogar Stück für Stück heruntergefahren – zum Schutz der Biodiversität auf Deutschlands Äckern, der großflächige Mais-Monokulturen noch mehr als ohnehin schon schaden würden. Entsprechend sind auch die Möglichkeiten begrenzt, die Produktion auszuweiten.

Wasserstoff, insbesondere der grüne, durch Elektrolyse mit erneuerbaren Energien produzierte, ist seit Jahren ein Hoffnungsträger der Energiewende. Das Problem ist nur, dass dieses Modell seit Jahren nicht in großem Stil umgesetzt wird. Solange aber kein Wasserstoff zu bezahlbaren Preisen verfügbar ist, stellt kein Industriebetrieb seine Anlagen auf Wasserstoff um, und solange es keine Abnehmer für Wasserstoff gibt, produziert diesen niemand – ein klassisches Henne-Ei-Problem. Die Gaswirtschaft hatte deshalb die clevere Idee, Bedarfe gesetzlich festzuschreiben, und zwar durch Beimischungsquoten, genauer: eine Grüngasquote im Gasnetz.

Wirtschaftsministerin Katharina Reiche hat eben diese Idee nun aufgegriffen und verkauft sie als Lösung für den Klimaschutz im Wärmesektor. Dabei ist die Quote erst einmal nur ein gesicherter Absatzmarkt für Wasserstoffhersteller, die damit garantierte Abnehmer haben. Auf diese Weise subventionieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Gasheizung Zuwächse bei der Wasserstoffproduktion, müssen deshalb aber mit steigenden Kosten rechnen. Denn wo wenig Gas ist, das aber plötzlich viel gebraucht wird, steigen die Preise.

Die Grüngasquote setzt im Wärmesektor falsche Signale, sie suggeriert ein ›Weiter-so‹.

Darauf hat das Institut der deutschen Wirtschaft bereits im November in einer Untersuchung hingewiesen.1 Die Autoren des Papiers lassen darin insgesamt kein gutes Haar an der Idee einer Grüngasquote, auch weil diese die wichtigen Gase für die Industrie verknappt und damit verteuert. Anders als die heimische Wärmeversorgung lassen sich in der Industrie manche Prozesse eben nicht auf Strom umstellen, hier sind grüne Gase essenziell, um eine fossilfreie Produktion zu ermöglichen. Werden diese verteuert, verhindert das den Umstieg.

Wie gelingt wirklicher Mieterschutz?

Die maßgebliche Warnung der Autoren ist jedoch: Die Quote setze im Wärmesektor falsche Signale, sie suggeriere ein »Weiter-so«, während die steigenden Kosten vor allem jene Kundinnen und Kunden belasten, die die Entscheidung zum Umstieg bei der Heiztechnik nicht selbst treffen können: weil sie zur Miete wohnen. Als Mieterin entscheide ich nicht selbst über meine Heiztechnik, dies tut der Vermieter. Dieser kann mit der von Schwarz-rot geplanten Gesetzesnovelle auch weiterhin eine Gasheizung einbauen. Für ihn wird sich das eher lohnen, denn die Anschaffungskosten für fossile Heiztechniken sind noch immer günstiger als für fossilfreie Varianten, trotz – noch bestehender – staatlicher Förderung für Letztere. Außerdem ist die Gasheizung gerade in Mehrfamilienhäusern oft die weniger komplexe Lösung und auch deshalb oft das Mittel der Wahl. Die durch die »grünen« Beimischungsquoten steigenden Gaspreise muss jedoch nicht der Vermieter begleichen – diese Kosten landen allein bei den Mieterinnen und Mietern. Auch die steigenden Netzentgelte, die entstehen, wenn viele in der Nachbarschaft auf den günstigeren Strom umsteigen, sodass das Gasnetz immer weniger Kundinnen und Kunden beliefert, werden diese Kosten weiter in die Höhe treiben.

Das dürfe auf keinen Fall passieren, signalisiert die SPD nun und verweist darauf, dass im Eckpunktepapier stehe, man werde die Mieterinnen und Mieter schützen. Es gibt jedoch nur eine Möglichkeit, dies wirkungsvoll zu tun: Die absehbaren Kosten für eine fossile Investitionsentscheidung müssen die Vermieter tragen. Zum Beispiel durch eine Investitionsabgabe, die bereits beim Kauf die absehbaren CO2-Emissionen mit einpreist und den Kauf so verteuert.2 Ganz abgesehen davon, dass die Union wohl kaum dazu bereit wäre, machen solche Regelungen die Sache auch unnötig kompliziert – obwohl doch gerade diese Bundesregierung sich den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben hat.

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Es ginge einfacher: mit klarem Ordnungsrecht, etwa der 65-Prozent-Regel, wie sie bislang im Habeckschen Gebäudeenergiegesetz stand und von vielen Handwerksbetrieben inzwischen als Richtschnur angewandt wird. Diese klare Regel wäre auch für den Klimaschutz, sprich die Emissionsminderung deutlich besser. Denn die nun geplante Änderung sendet ein fatales Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher: Baut euch ruhig weiter Gasheizungen ein, um den Klimaschutz kümmert sich jemand anderes. 

Aber was, wenn die Versorger gar nicht genügend »grüne« Gase besorgen können? Wenn die Beimischung die Preise so durch die Decke treibt, dass niemand sie mehr bezahlen kann? Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, 2045 klimaneutral zu sein – entsprechend steil müsste die »Biotreppe« ausfallen, die 2028 zunächst mit einer Beimischung von nur einem Prozent beginnen soll. In nur 17 Jahren müssten daraus 100 Prozent grüne Gase in den deutschen Netzen werden, um das Ziel der Klimaneutralität nicht zu gefährden. Wo soll dieses Gas herkommen und wer soll das bezahlen?

Indem das Gebäudeenergiegesetz der Ampel jetzt massiv geschwächt wird, wird die Klimaschutzlücke größer.

Im Klartext heißt das: Wenn jetzt weiter Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, aber absehbar keine Umstellung auf grüne Verbrennungsprodukte gelingen kann, ist diese Regelung darauf angelegt, dass weiter Erdöl und -gas zum Einsatz kommen. Die schwarz-rote Koalition verabschiedet sich damit still und heimlich von ihrem Klimaziel und von realitätsbasierter Politik.

Man werde 2030 prüfen, inwieweit die neue Regelung mit den Klimazielen vereinbar sei, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch bei der Vorstellung der Eckpunkte im Bundestag. Das aber ist unnötig, denn schon jetzt ist klar, dass Deutschland seine Klimaziele 2030 knapp verfehlen wird, darauf hat der Expertenrat für Klimafragen bereits im vergangenen Jahr auf Basis der Projektionsdaten des Umweltbundesamtes hingewiesen.3 Das Ziel wird allerdings nur knapp verfehlt, Deutschland schafft statt 65 Prozent Emissionsminderung bis 2030 nur 63 Prozent. Das noch gültige Gebäudeenergiegesetz der Ampelregierung leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Indem dieses jedoch in seiner Wirkung jetzt massiv geschwächt wird, wird die Klimaschutzlücke deutlich größer, darauf weist das Öko-Institut in einer Untersuchung hin.4 

Ignoriert: Die Freiheit künftiger Generationen

Es ist also völlig klar, dass diese Novelle in puncto Klimaschutz unzureichend ist. Die schwarz-rote Koalition verschiebt hier wieder einmal das Problem in die Zukunft und tut damit genau das, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss 2021 eigentlich untersagt hatte. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, ist gemäß Grundgesetz Artikel 20a dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet – und dem Schutz der Freiheit künftiger Generationen. 

Niemand macht Klimaschutz zum Spaß. Es geht darum, auch für künftige Generationen ein Leben in Sicherheit und planetarem Gleichgewicht zu ermöglichen, die Atmosphäre nicht durch noch mehr CO2 zu belasten und damit das Erdsystem aus dem Gleichgewicht zu bringen. Das große Ganze gerät oft im KleinKlein von Emissionsminderungsmaßnahmen aus dem Blick. Aber dieses große Ganze ist das Ziel aller Klimaschutzmaßnahmen. Untergräbt die Bundesregierung aber die Wärmewende durch eine unrealistische Gesetzgebung, stellt sie den Klimaschutz insgesamt infrage. Auf welche Rahmenbedingungen können sich Unternehmen überhaupt noch verlassen? Erst kürzlich hat Bundeskanzler Friedrich Merz auch den europäischen Emissionshandel angezählt – das wirkungsvollste Klimaschutzinstrument, welches es der EU ermöglicht hat, Wirtschaftswachstum von Emissionen zu entkoppeln. Er trat damit nicht zuletzt all jenen Unternehmen sozusagen von hinten in die Kniekehle, die ihr Geschäftsmodell bereits von fossilen Grundlagen zu entkoppeln versuchen. Indem die Koalition nun auch beim Heizungsgesetz signalisiert, dass ein Weiter-so eine Option ist, wirft sie allen transformationsbereiten Branchen Knüppel zwischen die Beine und gefährdet damit nicht nur das Gelingen des Klimaschutzes insgesamt, sondern auch den Industriestandort Deutschland.

Kurzfristig tut sich die Koalition mit den Eckpunkten aber auch selbst keinen Gefallen, denn sie machen es der Regierung schwer, ein rechtssicheres Klimaschutzprogramm aufzustellen. Jede Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb des ersten Jahres der neuen Legislaturperiode einen Plan vorzulegen, mit welchen Maßnahmen sie die Klimaschutzziele erreichen will. Die Bundesregierung muss Deutschland also alsbald Richtung 2040 ausrichten – und zwar mit mehr als nur Absichtserklärungen. Die Maßnahmen müssen mit konkreten Zahlen zur erwarteten Emissionsminderung unterlegt sein und in der Gesamtheit wirken; die Ziele müssen also auch wirklich zu erreichen sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letztinstanzlich festgestellt. Die Deutsche Umwelthilfe hatte hier entsprechende Prozesse geführt. 

Die Bundesregierung stellt den Klimaschutz infrage und wirft transformationsbereiten Branchen Knüppel zwischen die Beine.

Wenn nun klar ist, dass durch das novellierte Heizungsgesetz mehr Emissionen ausgestoßen werden, muss dies an anderer Stelle durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden, insofern wäre ein ambitionierterer Klimaschutz vonnöten. Da die Bundesregierung aber auch in anderen Bereichen ihre Ambitionen heruntergeschraubt hat und etwa beim Ausbau der erneuerbaren Energien bremst, dürfte das ziemlich schwierig werden. Damit ist absehbar, dass die Bundesregierung erneut verklagt werden wird – diesmal für ihr neues Klimaschutzprogramm.

Was heißt es für das Vertrauen in den Staat, wenn Regierungen wiederholt rechtswidrig handeln und selbst nach erfolgter Verurteilung in einer Sache nicht zweckdienlich nachsteuern? Wenn Gerichte feststellen, dass staatliches Handeln nicht rechtskonform ist, aber daraus nichts folgt? Deutschland droht so Schritt für Schritt auch in eine Krise des staatlichen Systems zu rutschen. Die Koalition manövriert sich mit den Eckpunkten für das Gebäudemodernisierungsgesetz immer tiefer in diese Krise hinein. Diese Gesetzespläne sind in jeglicher Hinsicht Murks. 

1 Malte Küper und Frank Merten, Vom Nutzen und Nachteil einer Grüngasquote für die Transformation, iwkoeln.de, 18.11.2025.

2 Maximilian Kellner u.a., Zwischen Kosteneffizienz und Verteilungskonflikten, Leitkonzepte für zielkonforme und gesellschaftlich tragfähige Klimapolitik, ariadneprojekt.de, 19.2.2026.

3 Expertenrat für Klimafragen, Einhaltung des Emissionsbudgets bis 2030 unsicher, aber bestätigt, expertenrat-klima.de, 15.5.2025.

4 Sibylle Braungardt und Malte Bei der Wieden, Gebäudemodernisierungsgesetz: Studie legt konkrete Zahlen zur CO₂-Lücke vor, oeko.de, 4.3.2026.

Aktuelle Ausgabe Mai 2026

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