Der Europäische Gerichtshof hat eine entscheidende Passage des Bremer Gleichstellungsgesetzes - daß im Falle gleicher Qualifikation Frauen bei Einstellungen und Beförderungen zu bevorzugen sind - als für Männer diskriminierend und damit für unwirksam erklärt. Viele jetzt Enttäuschte dürften darin nur ein weiteres Zeichen eines allgemeinen zeitgeistigen Backlash sehen, der Errungenschaften der 70er und 80er Jahre wieder Stück um Stück demontiert. Und daß sich auf der vielsitzigen Brüsseler Richterbank keine einzige Frau befand, ist sicher nicht geeignet, den Eindruck zu zerstreuen. Diese Niederlage hat aber auch eine positive Rückseite, weil dadurch Anstoß gegeben wird, das eingefahrene Konzept solcher Gleichstellungsgesetze kritisch zu überprüfen. Gerade in ihrem Kernbereich, die weibliche Teilhabe an Verdienst- und Aufstiegschancen zu verbessern, läßt sich dabei ein doppeltes Manko festzustellen: das der mangelnden Reichweite und das der nicht optimal gewälzten Mittel.
In der Juni-Ausgabe deutet Andreas Püttmann den Aufstieg der Rechten als Ausdruck einer tiefgreifenden kulturellen Krise und eines entgrenzten Narzissmus. Meron Mendel plädiert für eine Pluralisierung der Erinnerungskultur, die nicht nur warnt, sondern auch verbindet. Angesichts des gegenwärtigen autoritären Umbruchs entwirft Franziska Brantner einen neuen Liberalismus, der Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zusammendenkt. Nina Kolleck erklärt, warum die Nutzung von Social Media kein Privatproblem ist und die Verantwortung für deren gravierende Folgen zuvorderst bei den Plattformbetreibern liegt. Carola Lentz würdigt die Geschichte des Goethe-Instituts und die demokratische Qualität seiner Kulturarbeit, die heute zunehmend in das Fahrwasser rauer Machtpolitik gerate. Wolfgang Zellner lotet in einer von Ordnungszerfall und Großmachtkonkurrenz geprägten Welt die Handlungsspielräume Europas aus, während Wolfgang Kaleck fragt, wie sich das Völkerrecht gegen Trump verteidigen – und weiterentwickeln – lässt.