Der Europäische Gerichtshof hat eine entscheidende Passage des Bremer Gleichstellungsgesetzes - daß im Falle gleicher Qualifikation Frauen bei Einstellungen und Beförderungen zu bevorzugen sind - als für Männer diskriminierend und damit für unwirksam erklärt. Viele jetzt Enttäuschte dürften darin nur ein weiteres Zeichen eines allgemeinen zeitgeistigen Backlash sehen, der Errungenschaften der 70er und 80er Jahre wieder Stück um Stück demontiert. Und daß sich auf der vielsitzigen Brüsseler Richterbank keine einzige Frau befand, ist sicher nicht geeignet, den Eindruck zu zerstreuen. Diese Niederlage hat aber auch eine positive Rückseite, weil dadurch Anstoß gegeben wird, das eingefahrene Konzept solcher Gleichstellungsgesetze kritisch zu überprüfen. Gerade in ihrem Kernbereich, die weibliche Teilhabe an Verdienst- und Aufstiegschancen zu verbessern, läßt sich dabei ein doppeltes Manko festzustellen: das der mangelnden Reichweite und das der nicht optimal gewälzten Mittel.
Es währte nur sehr kurz: Das erst im Januar 2023 eingeführte Bürgergeld ist schon wieder Geschichte. Am 5. März beschloss der Bundestag zahlreiche Verschärfungen gegenüber Grundsicherungsbeziehenden.