Der Sicherheitsrat,
in Bekräftigung seiner früheren Resolutionen über Afghanistan, insbesondere seiner Resolution 1378 (2001) vom 14. November 2001, sowie in Bekräftigung seines nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Afghanistans, unter nachdrücklichem Hinweis auf das unveräußerliche Recht des afghanischen Volkes, frei über seine eigene politische Zukunft zu bestimmen, entschlossen, dem Volk Afghanistans dabei behilflich zu sein, die tragischen Konflikte in Afghanistan zu beenden und die nationale Aussöhnung, einen dauerhaften Frieden, Stabilität und die Achtung der Menschenrechte zu fördern, sowie mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um der Nutzung Afghanistans als Basis für den Terrorismus ein Ende zu setzen, mit Genugtuung über das Schreiben des Generalsekretärs vom 5. Dezember 2001, mit dem der Rat von der am 5.