Ausgabe August 2002

Die Politik der Menschenrechte

Verfassungsfragen in der fragmentierten Weltgesellschaft

Verfassungen sind seit dem 18. Jahrhundert und infolge der Französischen und der Amerikanischen Revolution Staatsangelegenheit. Im heute bereits möglichen historischen Rückblick erscheint die Epoche des Staates, vor allem wenn man ihn, wie es zumindest in der deutschen Staatslehre seit Jellinek üblich ist, als Dreieinigkeit von Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt definiert, jedoch als relativ kurze Episode. 1) Am Anfang, in der französischen "Erklärung der Rechte des Menschen und des Bürgers" vom August 1789 war das Projekt einer modernen Verfassung, die Recht und Politik durch egalitäre Rechte und demokratisches Staatsorganisationsrecht aneinander koppelt, weder auf den Staat bezogen noch war überhaupt vom Staat die Rede, sondern nur vom Gesellschaftszustand einer (universell konstruierten) juristisch-politischen Körperschaft. Und es ist höchst zweifelhaft, wie neuere rechtsdogmatische Studien zeigen, ob im Bonner Grundgesetz der jellineksche Einheitsstaat überhaupt noch vorausgesetzt ist.

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