Ausgabe Mai 2005

Niederlage, Befreiung oder Sieg

Der 8. Mai im Spiegel seiner Jubiläen

Der Umgang mit dem 8. Mai spiegelt die geistige Verfassung der Bundesrepublik wie ansonsten wohl nur jener mit dem 9. November. Bereits zum ersten, kleinen Jubiläum, nämlich 1950, wurde seitens der ersten Bundesregierung erwogen, den 8. Mai zu einem Gedenktag der Bundesrepublik zu machen. Unmittelbarer Anlass war damals jedoch nicht die Erinnerung an den Tag des Kriegsendes, die bedingungslose deutsche Kapitulation, sondern die abschließende Lesung des parlamentarischen Rates am 8. Mai 1949, mit der das neue Grundgesetz gebilligt wurde.

Bundespräsident Theodor Heuß hätte diesem Datum als erstem "Nationalen Gedenktag" wohl einiges abgewinnen können, denn anlässlich seiner Rede zum 7. September 1950 – dieser Tag der Konstituierung von Bundestag und Bundesrat (1949) wurde schließlich zum Gedenktag erkoren – attestierte er, dass der 8. Mai "etwas mehr von Geschichtswucht in sich trage". Doch wahrscheinlich war es letztlich gerade diese "Wucht", die die politisch Verantwortlichen vor der Entscheidung für dieses Datum zurückschrecken ließ.1

Bis heute bietet der 8. Mai, vor allem bei seiner runden, zehnjährigen Wiederkehr, Anlass für geschichtspolitische Debatten, historische Bekenntnisse und symbolische Politikarrangements.

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