Im Europäischen Parlament gärt es. Anlass geben die Pläne der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, künftig sämtliche Daten von Fluggästen auszuwerten, die in die EU einreisen bzw. diese auf dem Luftwege verlassen. Zu den sogenannten Passenger Name Records (PNR) gehören der Name des Passagiers, seine Reisezeiten und -routen, Kontaktangaben, das beauftragte Reisebüro, die Zahlungsart, ja sogar die Sitznummer im Flieger sowie genaue Angaben über das aufgegebene Gepäck.
Erklärtes Ziel des im Februar vorgelegten Richtlinienvorschlags ist es, Terroristen und Drogenschmuggler aufzuspüren. Ein Großteil der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) sieht die Fluggastdatenüberwachung jedoch im deutlichen Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Datenschutzrechtsprechung der Europäischen Union und damit als Bedrohung zentraler rechtsstaatlicher Prinzipien.
Die PNR-Debatte hat sich inzwischen zu einer knallharten politischen Auseinandersetzung zwischen Kommission und Ministerratsmehrheit einerseits und dem EP andererseits ausgewachsen. Dabei wollen einzelne Staaten wie Großbritannien und Spanien sogar noch einen Schritt weitergehen, als es die EU-Kommission vorsieht. Sie fordern, PNR-Daten fortan auch bei innereuropäischen Flügen zu sammeln. Mitte April hat sich eine Mehrheit auf dem EU-Innenministertreffen in Luxemburg für diesen Vorstoß ausgesprochen.