Ausgabe April 2021

Griechenland: Deutschlands lange verdrängte Kriegsschuld

Am 6. April jährt sich zum 80. Mal der deutsche Angriff auf Griechenland. Und nach wie vor sind die deutschen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg im kollektiven Gedächtnis der Griechinnen und Griechen tief verankert. Zugleich ist die Bereitschaft Deutschlands bis heute beschämend gering, Griechenland für die Zerstörung und Ausplünderung des Landes und das den Menschen zugefügte Leid zu entschädigen. Griechenland war, außer als Ferienland, erstaunlich lange aus dem Blickfeld der meisten Deutschen geraten.[1]

Erst der Konflikt zwischen beiden Ländern zur Schuldenkrise vor gut zehn Jahren hatte den Nebeneffekt, dass Deutsche sich zunehmend für Griechenland interessierten und die beiden Staaten sich – paradoxerweise – nähergekommen sind. Die neue Aufmerksamkeit gegenüber Griechenland holt aber auch den lange verdrängten Besatzungsterror ins Bewusstsein der Nachgeborenen. Und mit wachsendem Zeitabstand erscheinen die von Deutschland begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht geringer, sie werden vielmehr durch zunehmendes Wissen und neue Bewertungen immer größer. Und so wächst auch die Einsicht, dass weitere Kompensationen dringend geboten sind.[2]

Erst am 4. Juni 2019 forderte angesichts dessen das griechische Außenministerium die Bundesregierung in einer Verbalnote erneut zu Verhandlungen über Entschädigungs- und Reparationsforderungen auf. Doch obwohl auch hierzulande mittlerweile selbst Politiker und Politikerinnen die Massaker der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS an der griechischen Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen, beschränkte sich die offizielle Antwort aus Berlin auf drei lapidare Sätze: „Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Reparationsfrage abgeschlossen. Die Position der Bundesregierung ist unverändert. Sie beabsichtigt daher nicht, in Verhandlungen über dieses Thema einzutreten.“[3]

Die deutsche Schizophrenie

Wir haben es mit einer fast absurden Situation zu tun: Die Verbrechen werden nicht länger geleugnet, aber daraus folgt keine Änderung des Verhaltens. Dieses Auseinanderfallen von Einsicht und Handeln grenzt an politische Schizophrenie. Eine solche kognitive Dissonanz drängt nach Auflösung, sie lässt sich nicht auf Dauer aushalten.

Wie aber kommt die Bundesregierung zu ihrer Position? Auf der Londoner Schuldenkonferenz 1953 wurde die Klärung der Reparationsforderungen aller anspruchsberechtigten Länder auf die Zeit nach einem Friedensvertrag vertagt. Doch als 1960 der Druck von elf westeuropäischen Ländern, die Deutschland im Zweiten Weltkrieg okkupiert hatte, zu groß wurde, ließ sich die Bundesrepublik darauf ein, bilaterale Verträge über „freiwillige Leistungen“ abzuschließen. Griechenland erhielt aufgrund eines solchen Abkommens 115 Mio. DM für NS-Verfolgte. Bei etwa 100 000 bewilligten Anträgen bedeutete das pro Person eine Entschädigung von durchschnittlich 1187 DM.[4] Bis heute behauptet die Bundesregierung, mit diesem Vertrag habe Griechenland zugestimmt, keine weiteren Forderungen zu erheben. Dem aber widersprechen zahlreiche Völkerrechtler.

Im Zuge der Wiedervereinigung wurde 1990 schließlich der de facto abgeschlossene Friedensvertrag als „2+4 Vertrag“ deklariert – mit der eindeutigen Absicht der deutschen Akteure, die Zahlungen von Reparationen und weiteren Entschädigungen zu umgehen. Obwohl Griechenland kein Vertragspartner war, behauptet die Bundesregierung, der Vertrag stelle eine abschließende und umfassende Regelung der Reparationsfrage dar. Doch weder dort noch in der darauf bezogenen „Charta von Paris“ wurde das Thema überhaupt angesprochen; das Wort Reparationen kommt nicht einmal als indirekter Hinweis vor. Dennoch wiederholt die Bundesregierung seither: „Die Reparationsfrage hat sich erledigt, und außerdem ist sie verjährt.“

Doch die Verpflichtungen aus der Kriegsschuld sind keineswegs „erledigt“. Die Bundesrepublik Deutschland hat zwar über die Jahre, immer unterhalb von Rechtsansprüchen, mit einzelnen Ländern „indirekte“ oder „außergesetzliche“ Zahlungen vereinbart und Fonds oder Stiftungen, die humanitär und moralisch begründet wurden, eingerichtet. Das alles ist jedoch bei Weitem nicht ausreichend. Schließlich ist unbestreitbar, dass infolge des Vertrags von 1960 nur individuelle Entschädigungen gezahlt wurden – und diese nur an eine begrenzte Gruppe von Personen gingen. Widerstandskämpfer etwa wurden nicht bedacht und auch Kompensationen für die Ausplünderung und Zerstörung des Landes waren nicht Gegenstand des Vertrags.

Unabhängig davon, ob die strittigen Reparationsfragen noch einmal mit Griechenland verhandelt werden, lassen sich heute aus politischer und moralischer Verpflichtung sowie mit rechtlichen Argumenten drei zentrale Forderungen benennen, die nicht abgewiesen werden können: erstens, die Rückzahlung des Zwangskredits, den das „Deutsche Reich“ von Griechenland erpresste; zweitens, die Erstattung von Lösegeld für jüdische Zwangsarbeiter und Bahnfahrtkosten zur Deportation der griechischen Juden, und drittens die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums – unter besonderer Berücksichtigung von Opfergemeinden.

Die unabgegoltene Zwangsanleihe

Die bis 2019 amtierende griechische Regierung unter Alexis Tsipras hat mit breiter Unterstützung des griechischen Parlaments eine alte Forderung an die Bundesrepublik erneuert: die Rückzahlung der Zwangsanleihe, die Deutschland 1942 von Griechenland erpresst hat. Diese wurde bereits bei der Pariser Reparationskonferenz 1945/46 von der griechischen Regierung als ein Sondertatbestand abgetrennt, ebenso bei allen späteren Anlässen. Inzwischen ist hinreichend belegt, dass es sich nicht um Besatzungskosten, sondern um ein zinsloses Darlehen handelte, das nur zum Teil der Deckung der Besatzungskosten diente. Rückzahlungen waren vertraglich vereinbart. Nachweislich wurden Teile des Kredits noch während des Krieges getilgt. Die noch offenen Beträge werden in offiziellen deutschen Dokumenten als „Reichsschuld“ bezeichnet. Am Ende des Krieges betrug die Restschuld 476 Mio. Reichsmark. Ihr heutiger Wert beläuft sich auf schätzungsweise 11 Mrd. Euro, inklusive Zinsen. Hierzulande mehren sich die Stimmen, die eine Rückzahlung für berechtigt halten.[5] Angesichts dessen sollte Deutschland der griechischen Regierung anbieten, gemeinsam den für solche Fälle zuständigen „Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE“ in Genf anzurufen. Ein solcher Schritt würde Gesprächsbereitschaft signalisieren, auf die Griechenland seit Jahrzehnten wartet.

Zweitens sollte die Bundesrepublik der Jüdischen Gemeinde Griechenlands das Lösegeld für jüdische Zwangsarbeiter aus Thessaloniki sowie die Bahnfahrtkosten zur Deportation der griechischen Juden erstatten.

Im Juli 1942 wurden mehrere tausend jüdische Männer unter anderem zum Bau von Straßen und Militäranlagen gezwungen. Die Lebensbedingungen waren so miserabel, dass bereits in den ersten zwei Monaten über zehn Prozent der Zwangsarbeiter starben. Um ihre Söhne und Ehemänner zu retten, ließ sich die jüdische Gemeinde auf ein Abkommen mit dem Chef der Militärverwaltung, Max Merten, ein: Sie kaufte die Zwangsarbeiter gegen ein Lösegeld von 2,5 Mrd. Drachmen frei. Retten konnte sie das jedoch nicht: Wenige Monate später, ab Frühjahr 1943, wurden sie zusammen mit den anderen Juden aus Thessaloniki nach Auschwitz und Treblinka deportiert. Die Jüdische Gemeinde Thessaloniki fordert das damals gezahlte Lösegeld, dessen heutigen Wert sie mit 45 Mio. Euro ansetzt, von Deutschland zurück.

Gemeinsam mit der Initiative „Zug der Erinnerung e.V.“ fordert sie überdies, den Erben der Deportierten bzw. den jüdischen Gemeinden die Fahrtkosten in die Vernichtungslager – angesetzt mit heute 89 Mio. Euro – zu erstatten. Etwa 60 000 jüdische Griechen, überwiegend aus Thessaloniki, wurden dort ermordet. Ihre Fahrkarten mussten sie bzw. ihre Gemeinden selbst bezahlen, so wie es auch in anderen Ländern geschah. Doch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG lehnen eine Erstattung bislang ab. Allerdings gerät Deutschland in dieser Frage zunehmend unter Druck: So hat die französische Staatsbahn (SNCF), die im Auftrag der deutschen Besatzung Juden und andere „Unerwünschte” aus Frankreich in Richtung Konzentrationslager transportierte, nach einem Abkommen mit den USA Überlebenden und Nachkommen von Ermordeten seit 2016 60 Mio. US-Dollar zukommen lassen. Den entsprechenden Personenkreis entschädigt seit 2019 auch die Niederländische Staatsbahn mit 50 Mio. Euro. Seit dem vergangenen Sommer stellen die holländischen Initiatoren ihre Forderungen auch an die Deutsche Bahn und die Bundesrepublik Deutschland.

Schließlich sollte Deutschland, drittens, noch auf einem anderen Feld Wiedergutmachung leisten: der nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum. Denn die Deutsche Wehrmacht und die Waffen-SS haben in Griechenland über 1000 Dörfer ganz oder teilweise zerstört und viele tausend Zivilisten umgebracht. Der Verdacht der Partisanenunterstützung genügte, um Dörfer niederzubrennen und ihre Bewohner zu ermorden. Für den Angriff auf einen deutschen Soldaten oder dessen Tod sollten auf Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht 50 bis 100 Geiseln erschossen werden. Dabei wurden die deutschen Truppen ermächtigt, auch Frauen und Kinder zu töten. Auf diese Weise wollten die deutschen Befehlshaber den Widerstand der Partisanen gegen die Besatzung brechen – erfolglos.

Obwohl mehrere griechische Bürgermeister in den 1950er Jahren darum baten, unterstützte die Bundesregierung den Wiederaufbau dieser Dörfer und Städte nicht. Auch sonst erhielt Griechenland von Deutschland keinerlei Aufbauhilfe, wenngleich der Bundesregierung zurückliegende Kredite zu handelsüblichen Bedingungen bisweilen als „Beitrag zur Wiedergutmachung“ deklariert hat. In der Nachkriegszeit und lange danach ordnete die deutsche Bundesregierung den Besatzungsterror vielmehr unter „allgemeine Kriegsfolgen“ ein. Noch 1995 bezeichnete die Deutsche Botschaft in Athen das Massaker in Distomo in einem Schreiben an den Überlebenden Argyris Sfountouris „als Maßnahme im Rahmen der Kriegsführung“.[6] Inzwischen sehen nicht nur Griechen, sondern immer mehr Deutsche darin Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Bemerkenswert ist etwa, dass sich der ehemalige Deutsche Botschafter in Athen, Jens Plötner, 2018 in einer Rede von den Aussagen seiner Vorgänger distanzierte: „Manch‘ offizielle Korrespondenz aus den letzten Jahrzehnten – auch von der Deutschen Botschaft – ist in ihrem Duktus schwer zu ertragen. Dafür schäme ich mich und dafür möchte ich mich bei Ihnen, Herr Sfountouris, heute entschuldigen.“[7]

Nun, da die in Griechenland begangenen Verbrechen zunehmend von der deutschen Gesellschaft und Politik erinnert werden, ist die Zeit reif, den Worten endlich Taten folgen zu lassen – und sich auf Verhandlungen mit der griechischen Regierung über Kompensationen für die Kriegsschäden einzulassen. Das Ergebnis könnte ein umfassendes Programm sein, das auf die aktuellen sozialen und ökologischen Probleme in Griechenland antwortet.

Den Worten müssen Taten folgen

Aktuell fördert die Bundesregierung fast nur Jugendbegegnungen und Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung. Sie erhofft sich davon einen Prozess der Aussöhnung. Doch so wichtig diese sind, eine Versöhnung wird nicht stattfinden, solange keine Fördergelder auch in anderen Lebensbereichen der Griechen ankommen. In diesem Sinne gilt es, eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum unter besonderer Berücksichtigung von Opfergemeinden zu unterstützen. Für gemeinwohlorientierte Projekte, die von den Kommunen selbst gewünscht werden, sollte die Bundesrepublik Deutschland kurzfristig Mittel bereitstellen. Weiterreichende Programme müssten folgen. Die dafür benötigen Gelder können als nachholende Wiederaufbauhilfe gedeutet oder als indirekte Reparationszahlungen verstanden werden. Sie wären in jedem Fall ein Beitrag zu einer ökologischen und gemeinwohlorientierten Modernisierung Griechenlands.

Vor allem aber die Rückzahlung des Zwangskredits würde viele Menschen in Griechenland davon überzeugen, dass in Deutschland eine neue Phase der Auseinandersetzung mit der historischen Kriegsschuld begonnen hat. Nur wenn die Bundesrepublik diese Verpflichtungen anerkennt, können auf Dauer stabile deutsch-griechische Beziehungen wachsen.

[1] Der Beitrag basiert auf Texten der Autorin, die im Rahmen der Kampagne „Deutsche Kriegsschuld und Verpflichtungen gegenüber Griechenland“ des Vereins Respekt für Griechenland entstanden sind, www.respekt-fuer-griechenland.de.

[2] Ein differenziertes Bild der Rechtslage vermitteln: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Ausarbeitung, Zu den völkerrechtlichen Grundlagen und Grenzen kriegsbedingter Reparationen unter besonderer Berücksichtigung des griechisch-deutschen Verhältnisses, 26.6.2013/ WD 2-3000 -041/13 sowie: Deutscher Bundestag, Wiss. Dienste, Sachstand, Griechische und polnische Reparationsforderungen gegen Deutschland, 14.6.2019 / WD2-3000-066/19.

[3] Unveröffentlichte, der Autorin vorliegende Antwort der Bundesregierung auf die Verbalnote aus Griechenland, Berlin, 18.10.2019.

[4] Vgl. Karl Heinz Roth und Hartmut Rübner, Reparationsschuld – Hypotheken der deutschen Besatzungsherrschaft in Griechenland und Europa, Berlin 2017, S. 131.

[5] Eine Rückzahlpflicht wurde zudem bereits in der Vergangenheit anerkannt. So habe Bundeskanzler Erhard nach Aussagen des damaligen Ministers und späteren Ministerpräsidenten A. Papandreou diesem 1965 versichert, „sobald die deutsche Wiedervereinigung unter Dach und Fach sei, werde man die Zwangsanleihe zurückzahlen“, vgl. „Frankfurter Rundschau“, 22.11.1995.

[6] Nicht veröffentlichte, der Autorin vorliegende Antwort der Deutschen Botschaft in Athen vom 21.1.1995 auf eine Anfrage von Argyris N. Sfountouris, Az RK 553.32.

[7] Rede des damaligen Botschafters Jens Plötner, gehalten am 31.5.2018 in Athen, anlässlich der Vorstellung der ins Griechische übersetzten Biographie über Argyris Sfountouris von Patric Seibel: Ders., Ich bleibe immer der vierjährige Junge von damals. Das SS-Massaker von Distomo und der Kampf eines Überlebenden um Gerechtigkeit, Frankfurt a. M. 2016.

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