Bild: Ingrid Brodnig: Feindbild Frau, Cover: Brandstätter Verlag
Stellen wir uns folgende Situation vor: Eine Frau spricht in der Büroküche mit Kolleg:innen darüber, dass es in diesem Jahr bereits sechs Femizide gegeben habe. Ein Kollege tritt hinzu und sagt: »Und du bist die Siebte.« Oder man stelle sich vor, eine Frau muss sich sagen lassen, ihre sexuelle Orientierung sei »geisteskrank« und »abnormal«. Würden solche Äußerungen obendrein auf Plakaten stehen oder als Anzeigen in überregionalen Zeitungen erscheinen, wären sie schwerlich als harmlose Meinungsäußerung abzutun. Sie wären verstörend, bedrohlich und verletzend.
Beide Äußerungen sind gefallen, allerdings in einem anderen Kontext, im digitalen Raum. Die Beispiele stammen aus Ingrid Brodnigs neuem Buch »Feindbild Frau« und verweisen auf ein zentrales Problem: Was im analogen Raum als massive Grenzüberschreitung gelten würde, wird im digitalen Raum allzu oft verharmlost, relativiert oder rechtlich nicht hinreichend erfasst. Im ersten Fall soll der betroffenen Frau von einem Polizisten entgegnet worden sein, es handle sich lediglich um einen derben Scherz. Im zweiten Fall hat Meta Anfang 2025 seine Plattformregeln zu »hasserfülltem Verhalten« so verändert, dass solche und ähnliche abwertende Äußerungen nicht mehr unter regulierungsbedürftige Inhalte fallen.