Bild: Studierende in der Universitätsbibliothek in Leipzig, 21.6.2026 (IMAGO / imagebroker)
Wenn im Herbst das Wintersemester beginnt, sind viele Studierende und Beschäftigte an den Hochschulen mit einem Problem konfrontiert, das beide Gruppen auf unterschiedliche Weise betrifft: prekäre Verhältnisse. Studierende müssen mit hohen Mieten und Lebenshaltungskosten zurechtkommen, viele sind auf umfangreiche Erwerbsarbeit neben dem Studium angewiesen. Wissenschaftler:innen hangeln sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag, obwohl sie Daueraufgaben in Forschung und Lehre wahrnehmen.
Da könnte es Hoffnung machen, dass bei zwei Bundesgesetzen, die auf die Studien- und Beschäftigungsbedingungen Einfluss haben, Reformen anstehen. Die Pläne der Regierung für Novellierungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)1 und des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)2 liegen vor. Ein Blick in die Gesetzentwürfe ist indes ernüchternd. Beim BAföG bleibt die Reform nicht nur weit hinter dem Notwendigen zurück, sie enthält sogar Leistungsverschlechterungen. Beim WissZeitVG hält die Bundesregierung an einem Sonderbefristungsrecht fest, das prekäre Beschäftigung weiter begünstigt.
Bruch des Aufstiegsversprechens
Als das BAföG 1971 eingeführt wurde, sollte es den Zugang zu höherer Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ermöglichen. Von diesem Anspruch hat sich das Gesetz in der Realität weit entfernt. Heute gehen fast neun von zehn Studierenden beim BAföG leer aus: Die Gefördertenquote hat einen Tiefstand von 11,6 Prozent erreicht.