Ausgabe Februar 1991

Logik des Kahlschlags

Die Aufgaben der Treuhand-Anstalt sind unlösbar

Unter einer Treuhand-Gesellschaft versteht man normalerweise eine Institution, die - wie zum Beispiel eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder ein Steuerberatungsbüro - nach klar vorgegebenen Regeln im Auftrag eines Dritten handelt. Ganz anders die (Ost-)Berliner Treuhand-Anstalt (THA), die auf der Grundlage des noch von der Volkskammer der ehemaligen DDR beschlossenen Treuhand-Gesetzes die 7900 ehemaligen volkseigenen Betriebe verwaltet. Unter dem Vorsitz von Präsident Karsten Rohwedder ist hier mittlerweile ein heimliches Wirtschaftsministerium entstanden, eine Art Nebenregierung mit großer Machtfülle.

Die wohl größte Staatsholding der Welt gebietet direkt über das Schicksal von drei bis vier Millionen Arbeitsplätzen, indirekt wohl zwei Drittel aller ostdeutschen Arbeitsplätze, über einen riesigen Grundbesitz, über Durchführung oder Unterlassung von Umweltschutzmaßnahmen bei bestehenden Anlagen, über die Einsetzung von Managern in Vorständen und Aufsichtsräten der Holding-Betriebe 1). Dabei widerspricht ihre Organisationsform dem Treuhand-Gesetz der Volkskammer - Rohwedder: "Zustand der Gesetzesuntreue" 2) -, zudem sind Aufgabenstellung und Verfahrensweise in diesem Gesetz nur äußerst vage geregelt 3). Das Gesetz wurde unverändert mit dem Einigungsvertrag übernommen 4).

Februar 1991

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