nternationales Recht löst die nationalstaatlichen Grenzen der Welt auf. Diese Entwicklung hat spätestens mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges begonnen und im Kosovo-Krieg ihren vorläufigen Höhepunkt gewonnen. Mit den Nürnberger Prozessen wurde das Prinzip eingeführt, daß Regierungen, die Regierte mißhandeln, vor einem internationalen Gerichtshof angeklagt und verurteilt werden können. Im Jahre 1948 haben die Vereinten Nationen die Erklärung universeller Menschenrechte verabschiedet. Viele Staaten schlossen sich der Genfer Konvention an, mit der sie sich verpflichten, aktiv gegen Völkermord überall in der Welt vorzugehen. Diese Gesetze und Verträge konnten so lange nicht umgesetzt werden, wie die Politik des Kalten Krieges es verhinderte. Im Jahre 1998 unterzeichneten 120 Nationen, nicht die USA, einen Vertrag zur Errichtung eines Internationalen Gerichtshofes - einmal mehr triumphierte internationales Recht über nationale Souveränität. Vielleicht kann man sogar sagen: Die wirtschaftsmächtigen G7-Staaten bilden eine Art embryonaler Weltregierung.
25 Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 und dem von den USA ausgerufenen »War on Terror« sind dschihadistische Gruppen Teil eines expandierenden Konfliktgeschehens, während das Instrumentarium des Antiterrorkriegs weiter Anwendung findet, auch über die Terrorbekämpfung hinaus – als Bestandteil einer neuen globalen Sicherheitskultur des »Rechts des Stärkeren«.