Ausgabe Januar 2002

Der Import menschlicher embryonaler Stammzellen

Plädoyer für das Moratorium

Der Nationale Ethikrat hat am 29. November 2001 eine Stellungnahme zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen für Forschungszwecke abgegeben. 14 Mitglieder votierten für eine befristete Freigabe des Imports, wenn auch mit mehreren einschränkenden Bedingungen. Neun Mitglieder votierten für ein Moratorium von drei Jahren. Ich gehöre dem Gremium an, war aber bei der Sitzung dringend verhindert, so daß ich nicht abgestimmt habe. Ich möchte aber nicht verbergen, daß ich es für nicht ratsam halte, jetzt mit dem Import von menschlichen embryonalen Stammzellen zu beginnen, bevor der Gesetzgeber dazu eindeutig Stellung bezogen hat.

Zur Debatte stand zunächst keine Grundsatzentscheidung, sondern eine Stellungnahme zu dem Antrag einer Bonner Forschergruppe an die Deutsche Forschungsgemeinschaft, für das Projekt einer Versuchsserie mit menschlichen embryonalen Stammzellen finanzielle Förderung zu erhalten. Einzelheiten eines solchen Versuchsantrags werden von der DFG erst bekanntgegeben, wenn die Förderung erfolgt. Das geschieht generell zum Schutz der wissenschaftlichen Ideen von Antragstellern vor vorzeitiger Veröffentlichung und hat nichts mit dem konkreten Fall zu tun.

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