Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU hatte sich etwas vorgenommen. Am symbolträchtigen 30. Januar wollte sie im Bundestag über ein Gesamtkonzept zur "Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland" 1 diskutieren. Was die neudeutsche Begrifflichkeit schon erahnen lässt, wird in ihrem Antrag schnell auf den Punkt gebracht: "Es bedarf eines Konzeptes, das Institutionen und historische Orte beinhaltet, die an beide Diktaturen erinnern. In diesem Zusammenhang sei auf eine Reihe historischer Orte und heutiger Gedenkstätten verwiesen, die von beiden Diktaturen zur Unterdrückung von Opposition und Widerstand genutzt wurden."2 Um die Neuausrichtung deutscher Erinnerungskultur geht es der Unionsfraktion also. Dabei überrascht die Grundsätzlichkeit des Ansatzes. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den "Nationalen Mahn- und Gedenkstätten" in der DDR fordert sie ein Konzept nationaler Gedenkkultur, in dessen Mittelpunkt ein Kanon teils noch zu errichtender Gedenkstätten stehen soll. Nichts weniger als die Neukonstruktion der geschichtlichen Erinnerung steht offensichtlich zur Debatte.
Doch ganz neu ist das Konzept nicht. Als regionales Vorbild verweisen die Antragsteller auf das Land Sachsen mit seinem gerade verabschiedeten Stiftungsgesetz für die dortigen Gedenkstätten. Der sächsische Wissenschaftsminister Rößler sollte sogar als Gastredner im Bundestag auftreten. Doch damit war der Bogen überspannt.