Die Vereinbarung über den Atomausstieg
Einen Kompromiss wie die "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000" hätten CDU/CSU nicht durchsetzen können. Befristung der Regellaufzeit auf 32 Kalenderjahre, auf dieser Grundlage die anlagenbezogene Festlegung von noch maximal zu produzierenden Strommengen ab dem 1. Januar 2000 (Reststrommenge) und ein Flexibilisierungsmodell, nach dem Strommengen von weniger wirtschaftlichen auf wirtschaftlichere Anlagen übertragen werden können - das hätten Politiker von SPD und Grünen im Schulterschluss mit den Umweltverbänden bekämpft. Kein neues Phänomenen: Linke Regierungen setzen Politiken durch, die ihre politischen Gegner vor eine gesellschaftliche Zerreißprobe gestellt hätten. Man denke nur an die von sozialdemokratischen Regierungen implementierte Politik der Lohnzurückhaltung in den Niederlanden oder das britische Prinzip "Keine Rechte ohne Verpflichtungen" in bezug auf Sozialleistungen. Die Einigung markiert eine historische Zäsur. Seit rund drei Jahrzehnten bildet die Diskussion um die Atomenergie die "Arena eines gesellschaftlichen Konflikts". 1)
Nun scheint das Patt in der Energiepolitik durchbrochen, eine gesellschaftliche Befriedung wahrscheinlich.