Ausgabe September 2001

Dosenpolitik

Nur für ein paar Tage stand das "Pflichtpfand auf Einweg-Getränkeverpackungen" im Zentrum des Medieninteresses. Zurück blieb nicht viel mehr als der Eindruck, Bundesumweltminister Trittin habe sich selbst bei SPD-regierten Ländern mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen können. Ungewöhnlich allerdings, daß sich selbst die Industrieverbände nicht einig waren. Worum geht es? Im Jahre 1991 wurde - maßgeblich vorbereitet vom damaligen Bundesumweltminister Töpfer (CDU) - die derzeit geltende Verpackungsverordnung erarbeitet. Anlaß gab die rückläufige Entwicklung des Mehrweganteils, der 1980 noch bei 76% lag und bis 1989 auf rund 72% gefallen war. 1) Dieses Niveau sollte durch eine Pfandpflicht gesichert werden. Nach Jahren der Stabilität unterschritt der Mehrweganteil diese Quote 1997 erstmals. 1998 erreichte sie nur noch 70,1%, vorläufige Schätzungen für 1999 gehen von einem weiteren Absinken auf 68,5% aus; für das Jahr 2000 könnte der Wert eher bei 66% liegen. 2) Die Menge der in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränke betrug 1991 etwa 19,9 Mrd. Liter; bis 1995 stieg sie auf rund 22,5 Mrd. Liter an und schwankt seitdem um diesen Wert.

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