Ausgabe November 2002

Grüne Gentechnik in Europa

Seit 1998 existiert in der EU ein inoffzielles Moratorium für die Genehmigung des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen.1 Die Kommission bewilligte seitdem keine Anträge auf das Inverkehrbringen solcher Pflanzen mehr. Das Moratorium wurde durch Erklärungen von Frankreich, Italien, Luxemburg, Griechenland und Dänemark anlässlich der Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes zur Freisetzungsrichtlinie 1999 offiziell bekräftigt. Darin heißt es, dass keine Zulassungen neuer gentechnisch veränderter Organismen (GVO) erfolgen sollten, bevor nicht die Gesetzgebung der EU umfassende Regelungen zum Umgang mit GVO enthalte. Hierzu gehören eine lückenlose Kennzeichnung von GVO sowohl in Nahrungs- als auch in Futtermitteln, deren Verfolgbarkeit durch die Nahrungskette sowie die – den neueren Erkenntnissen angepasste – Freisetzungsrichtlinie. Eine weitere Forderung bezieht sich auf eine bisher in der europäischen Legislative fehlende Haftungsregelung für Umweltschäden, in der auch die Risiken durch die Freisetzung von GVO verankert werden sollen. Durch das Moratorium wurden in Europa zahlreiche Pflanzen, die in den USA und Kanada für den Anbau und die Nahrungskette zugelassen sind, bisher nicht abschließend geprüft und nicht genehmigt. Sie dürfen daher nicht nach Europa importiert werden.

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