Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über Hartz IV kam zur richtigen Zeit – mitten in einem erneut anschwellenden Bocksgesang über die angeblich zu hohen Hartz-IV-Leistungen. Erst kurz zuvor hatte Roland Koch – der seine Bezüge aus Steuergeldern eigentlich dafür erhält, das Wohl der seiner Regierung anvertrauten Menschen zu mehren, anstatt eine große Zahl von ihnen zu diffamieren – hart ausgeholt. Er hatte gefordert, dass jedem Hartz-IV-Empfänger als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung zugemutet werden könne, eine – sprich: jede – Beschäftigung anzunehmen. Niemand dürfe, so Koch, das Leben mit Hartz IV „als angenehme Variante“ ansehen.
Binnen weniger Tage schlossen sich ihm die üblichen Verdächtigen an, vorneweg die „Bild“, die mit Schlagzeilen wie „Macht Hartz IV faul?“ oder „So wird bei Hartz IV abgezockt“ die Lufthoheit über die Kioske eroberte. Auch die Arbeitgebervertreter warfen ihre ollen Kamellen auf den Meinungsmarkt und behaupteten wieder einmal, Hartz IV sei so hoch, dass sich Arbeit nicht lohne. Diesen Bekundungen, deren Lautstärke sich umgekehrt proportional zur Sachkenntnis des Sozialgesetzbuches II, des Bundeskindergeld- und des Wohngeldgesetzes verhält, hat das Bundesverfassungsgericht nun am 9. Februar ein wegweisendes Urteil entgegengestellt.