Ausgabe Mai 2010

Bloß nicht verhungern

In der März-Ausgabe der „Blätter“ zollte Martin Staiger dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Hartz-IV-Gesetz „allerhöchsten Respekt“. Aber hat das Urteil diesen Respekt auch verdient?

Um den sozialen Rechtsstaat hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem im Februar verkündeten Urteil zum Hartz-IV-Gesetz nicht verdient gemacht. Ganz im Gegenteil.

Zwar stellte das Gericht fest, dass die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder „nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums […] erfüllen.“ Zwar rügte es ungewohnt klar den Gesetzgeber dafür, die Regelleistungen „ins Blaue hinein“ und den Schulbedarf für Kinder „freihändig“ geschätzt zu haben. Und es setzte ihm für die Neuregelung der verfassungswidrigen Normen eine Frist bis Ende des Jahres.

Und dennoch: Es hätte die Stunde des Verfassungsgerichts werden können – wenn es den Mut zu einem wegweisenden Spruch über Bedeutung und Wesen des sozialen Rechtsstaates in Zeiten des neoliberalen Kapitalismus besessen hätte.

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