Ausgabe Dezember 2012

Gebietsarrest im 21. Jahrhundert

Sie verließen ihre in der deutschen Provinz gelegenen Heime, campierten monatelang in den Fußgängerzonen verschiedener Städte, manche traten sogar in den Hungerstreik: Asylbewerber in Deutschland protestierten dieses Jahr besonders eindrücklich gegen ihre unwürdige Behandlung. Mitte September machten sich 40 von ihnen sogar zu Fuß auf den Weg in die Hauptstadt. Sie verletzten dabei ein Gesetz, das den meisten Deutschen völlig unbekannt ist: die sogenannte Residenzpflicht.

Dieses in der Europäischen Union einzigartige Reiseverbot verweigert Flüchtlingen elementare Rechte. Für Asylsuchende und Menschen mit einer Duldung gilt auch im 21. Jahrhundert und über 20 Jahre nach dem Fall der Mauer: Ein freies Reisen innerhalb Deutschlands ist ihnen verboten.[1] Wenn Asylsuchende den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde verlassen möchten, und sei es auch nur für wenige Stunden, haben sie ein Problem: Wie Kinder müssen sie um Erlaubnis fragen. Ein Sachbearbeiter der Ausländerbehörde entscheidet darüber, ob und für welchen Zeitraum die Reise genehmigt wird.

Nurjana Arslanova ist nur ein Beispiel von vielen: Die 22 Jahre alte Sprecherin der Organisation „Jugendliche Ohne Grenzen“ kommt aus Dagestan und lebt seit über zehn Jahren mit einer Duldung in Deutschland. Neun Jahre lang durfte sie die Stadt Gifhorn nicht verlassen, konnte sie mit ihrer Realschulklasse nur einmal nach Braunschweig und nach Wolfsburg reisen.

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