Bild: Unter dem Motto »Lichtermeer der Hoffnung gegen Rechtsextremismus« haben sich Demonstrierende am Brandenburger Tor versammelt, 25.1.2025 (IMAGO / Achille Abboud)
Da die Erfolgsaussichten eines Verbots der AfD weiterhin ausgesprochen ungewiss sind, bleibt die Prüfung der Alternativen unabdingbar. Worin also bestehen die rechtlichen und politischen Möglichkeiten im Kampf gegen die Rechtsradikalen?
Bezüglich der AfD haben in diesem Jahr einige durchaus konträr gelagerte Ereignisse aufhorchen lassen: Zum einen gab das Verwaltungsgericht Köln im Februar einem Eilverfahren der AfD teilweise statt und untersagte dem Bundesamt für Verfassungsschutz bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, die Partei als »gesichert rechtsextremistisch« einzustufen und zu bezeichnen. Das Gericht sah zwar Anhaltspunkte für »verfassungsfeindliche« Bestrebungen, weshalb die Einstufung als Verdachtsfall von der Entscheidung unberührt bleibe und eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie Lauschangriff und V-Leute weiter möglich sei. Allerdings bestehe noch keine ausreichende Prägung des Gesamtbildes der Partei, weshalb sie nicht in Gänze als »gesichert rechtsextremistisch« einzustufen sei.
Zum anderen haben die Ergebnisse der Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz deutlich gemacht, dass wir es längst nicht mehr mit einem bloßen Ost-Phänomen zu tun haben. Im Gegenteil: Ein bekannter ehemaliger Oppositionsführer der CDU, der einst versprach, die AfD zu »halbieren«, sieht sie nun als Bundeskanzler im Bund mehr als verdoppelt, ja sogar Kopf an Kopf mit der Union.