Ausgabe Mai 2026

Der europäische Flüchtlingsschutz: Eine Ruine

Mit der Krisenverordnung kann die EU Menschenrechte wie auf Knopfdruck außer Kraft setzen. (IMAGO / Dreamstime)

Bild: Mit der Krisenverordnung kann die EU Menschenrechte wie auf Knopfdruck außer Kraft setzen. (IMAGO / Dreamstime)

Haftähnliche Unterbringung, fehlender Rechtsschutz während des Asylverfahrens und die Legalisierung von Pushbacks, das sind die Merkmale, die ab Juni den Umgang mit Flüchtlingen in der EU prägen werden. Denn bis dahin sollen die EU-Staaten die schon 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umgesetzt haben. Zusätzlich hat das Europaparlament Ende März noch eine verschärfte Rückführungsverordnung beschlossen. 

Das erste international einheitliche Asylsystem wurde 1951 in Europa und für Europa geschaffen, um mit den europäischen Flüchtlingen in den Nachwehen des Zweiten Weltkriegs umzugehen. Heute, obwohl wieder zahlreiche Kriege und autoritäre Regime die Welt prägen, scheint die »Wiege der Menschenrechte« Europa nur eine Priorität zu kennen: die Zahl der Asylsuchenden zu senken – egal ob im Einklang mit internationalen Menschenrechten oder nicht.

Asylsuchende nicht abzuweisen oder in eine Gefahrenlage abzuschieben, das sind die obersten Gebote der Genfer Flüchtlingskonvention, welche die EU bereits seit Langem kaum mehr achtet. Nur war es bisher die Grenzschutzbehörde Frontex, die das internationale Recht ohne rechtliche Grundlage missachtete. Rechtswidrige Pushbacks etwa nach Libyen werden seit Jahren dokumentiert, und der ehemalige Frontexchef Fabrice Leggeri muss sich dafür in Frankreich vor Gericht verantworten.

»Blätter«-Ausgabe 5/2026

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