Ausgabe Februar 2017

Von Türken, Juden und Armeniern: Der Kampf um die Erinnerung

In ganz Europa blasen derzeit rechtsextreme und fremdenfeindliche Parteien zum Angriff auf internationales Recht und Menschenrechtskonventionen. Reaktionärer Nativismus und Nationalismus drohen die zerbrechlichen Institutionen internationaler Kooperation – wie die Europäische Union – zu zerstören. Der Mythos des Nationalstaats als Alleinvertreter der Weltgeschichte wird heute von London bis Budapest und von Moskau bis zum Trump Tower in New York wieder heraufbeschworen.

Dabei wird außer Acht gelassen, dass es sich bei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und ihrem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 um zwei der wichtigsten rechtlichen Abkommen der Nachkriegszeit handelt. Sie entsprangen aus der Anerkennung einer engen Verbindung zwischen Genozid und Staatenlosigkeit. Hannah Arendts Analyse des paradoxen „Rechts, Rechte zu haben“, zeigte eindringlich, wie Staatenlosigkeit, also der Verlust des persönlichen Schutzes durch ein anerkanntes politisches Gemeinwesen, das Individuum schutzlos der Verfolgung auslieferte. Menschenrechte, von denen wir annahmen, dass sie genau in diesen Momenten Menschen als Menschen beschützen würden, erwiesen sich unter diesen Umständen als wertlos.

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