Noch vor wenigen Jahren war der Rückgang der deutschen Bevölkerungsziffern in der Bundesrepublik ein sozialpolitischer Hauptdiskussionsgegenstand. In Bevölkerungsprognosen bis ins Jahr 2030 wurde vorausberechnet, wie sich dieser Prozeß des "Aussterbens des deutschen Volkes" dramatisch gestalten würde. Die Veränderungen der Ost-West-Beziehungen in der jüngsten Vergangenheit haben diese Problematik derzeit völlig in den Hintergrund treten lassen.
Nun beschert uns die bundesrepublikanische Fiktion, die BRD sei die Heimat aller Deutschen, einen anschwellenden Zustrom von Einwanderern, auf den man überhaupt nicht vorbereitet ist.
Während Flüchtlinge aus Krisen- und Hungergebieten der Dritten Welt als Wirtschaftsasylanten diffamiert werden, gilt eine solche Motivsuche bei Einwanderern dann als unnational, wenn es sich um "Deutsche im Sinne des Grundgesetzes" handelt. Diese Eigenschaft besitzen gemäß Definition des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) Menschen, die "deutsche Volkszugehörigkeit" bzw. deren Ehegatten oder Abkömmlinge sind. Dazu gehört, "wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird". (Paragraph 6 BVFG zit. in: "Wirtschaft und Statistik", 9/1989, S. 583.