Muß man eine Rettungsaktion begründen? Als die kommunistische "Titanic" ihren Eisberg rammte (erfahrene Navigatoren hatten dieses Ende lange vorausgesagt), war klar, daß die zur Unfallstelle geeilten Retter nur einen Bruchteil der in Seenot geratenen Passagiere an Bord nehmen und in Sicherheit würden bringen können. Nicht die Retter müssen sich entschuldigen; sie waren zur Stelle und leisteten erste Hilfe. Die BRD (alt) war zu dieser Rettungsaktion verpflichtet, durch ihr Grundgesetz. Die Herren Reich, Schorlemmer und Bredthauer irren, wenn sie meinen, die Aktion sei eine Art Putsch der westdeutschen Regierung gegen das jeweilige Volk in früherer DDR und BRD gewesen, "ein Akt wechselseitiger Gewalttätigkeit" (Bredthauer). Das Volk der früheren DDR legalisierte seine friedliche Revolution gegen das verhaßte SED-Regime durch die Märzwahl 1990, das der früheren BRD durch die erste gesamtdeutsche Dezemberwahl desselben Jahres.
Die Deutschen West wie Ost wählten Kohl und nicht Lafontaine, denn der erstere stand für die Einheit, wenngleich er die mit ihr verbundenen und ebenfalls leicht voraussehbaren Kosten für beide Arten von Deutschen sträflich verschwieg oder bagatelllisierte.